Muss mein Sohn die Grundschulwechsel, bei einem Umzug in Nachbargemeinde wechseln (Hessen)?
Hallo zusammen,Wir werden nächstes Jahr in eine Nachbargemeinde ziehen, dort ist auch eine andere Grundschule zuständig. Muss mein Sohn die Schule wechseln? Es sind ungefähr 8 Kilometer von der neuen Wohnung bis zu jetzigen Schule. Zudem liegt die Schule auch auf meinen Arbeitsweg, es wäre für uns also kein größerer Aufwand. Er geht momentan in die 1. Klasse und will auch unbedingt auf seiner jetzigen Schule bleiben. Er tut sich eh sehr schwer mit Veränderungen, der Umzug alleine ist für ihn schon sehr schwer, wenn er nun auch noch die Schule wechseln muss....Hat hier jemand Erfahrungen? Speziell in Hessen?
3 Antworten
Man kann einen Antrag stellen. Wenn zwingende Gründe vorliegen, wird dem auch oft entsprochen!
Allerdings sollten sich die Eltern auch im Klaren sein, dass seine Schulfreunde dann auch entsprechend weit weg wohnen. Es ist also nicht nur die Fahrt zur Schule, sondern auch ein spontanes Treffen, mit den Klassenkammeraden, ist nicht so ohne weiteres möglich!
Es will halt alles gut überlegt und abgewogen sein....
Alles Gute für Euch
Und die Regelung ist ganz sicher aus deshalb so,weil Grundschule und Wohnen grundsätzlich zusammen gehören sollen.Und eine Eingewöhnung eben im Neuen Wohnumfeld wird als wichtig angesehen.In Regionen wo es keine wohnortnahe Grundschule mehr gibt,könnte es sinnvoll sein,die ohnehin entferntere weiterhin zu besuchen.
...ist verpflichtend ,sowohl beim Umzug in einen anderen Grundschulbezirk einer Stadt ( Wohnquartiere,Straßenzüge) oder in eine andere Gemeinde.LG
Der Antrag auf eine andere Regelung kann gestellt werden.Es liegt im Ermessen der Schule,ob die bisherige Schule weiterbesucht werden darf.Im 4.Schuljahr ist dies regelmäßig zu prüfen.(Hessen/ MKK)
Grundsätzlich möglich, eventuell nötig (wenn das Kind keine Möglichkeit hat vom neuen Wohnort zur alten Grundschule und zurück zu kommen).
Ob es sinnvoll ist - im Interesse des Kindes ist (Sozialkontakte und schulische Leistung), das muss man als Eltern selbst beurteilen