Grundreinigung in einer Schule?

5 Antworten

Mein Bekannter hatte das früher so geregelt, dass er sich alles hat aufschreiben lassen und alles was nicht auf dem Zettel oder in der Mail stand, wurde auch nicht gemacht. Steht ja schließlich nicht im Vertrag, also muss das auch nicht gemacht werden. Man macht dann ja die Arbeit, kassiert dafür aber nichts, weil es eben nicht im Vertrag steht.

Es muss im Vertrag nicht jede kleinste Aufgabe gelistet sein. Böden abschleifen ist aber eindeutig als "Fachfremd" einzustufen und kann daher nicht angeordnet werden (bzw. man muss das nicht ausführen)

Fußboden abschleifen ist keine Reinigungsarbeit, sondern eine Renovierungsmaßnahme, die von Fachkräften ausgeführt wird-

Nein, das sind Instandsetzung Arbeiten und keine Reinigungsarbeiten.

Wenn es nicht im Vertrag steht, dann vermutlich nicht.

Euch werden dann ja auch die notwendigen Werkzeuge dafür fehlen.
Schleifmaschienen, Lack zum versiegeln, ....