Wer reinigt eigentlich Büroräume "gründlich"?
Moin Moin,
wir haben Reinigungskräfte die 2 mal wöchentlich kommen. Mülleimer werden geleert, Böden gefegt und gewischt, Monitore und Schreibtische entstaubt. Toiletten und Waschbecken geputzt. In der Küche die Flächen. So das übliche halt.
Aber es gibt auch viele Bereiche, die werden nicht gereinigt.
Teppichleisten, Heizkörper, Wandfliesen in der Toilette, der Mülleimer, die Kühlschränke, die Kabelkanäle, Spinnenweben an den Wänden/Decken, Staub auf hohen Schränken.....
Natürlich bin ich mir nicht zu schade auch etwas zu reinigen, mache ich oft genug. Aber hauptsächlich meine männlichen Kollegen, sehen nicht ein, auch nur einen Finger zu krümmen.
Ich wüsste nur gern, wie ist das geregelt? Muss die Reinigungsfirma das mitmachen? Die Angestellten? Oder lässt man das einfach alles dreckig?
7 Antworten
Den Leistungsumfang, "was" gereinigt werden soll, definiert der Auftraggeber. Da der Umfang maßgeblich auch den Preis bestimmt wählen viele Unternehmen die normale "Standard-Reinigung" , die für 80% zwar ausreichend ist, aber halt nichts so wie Dir oder mir zu Hause ausfällt.
Unsere Standardreinigung für eine Geschäftsstelle mit 2 Umkleidekabinen, Kantine , 10 WC's , Küche , 2 Besprechungsräumen und 6 Büroräumen liegt monatlich bei knapp EUR 4000.- .
Für diese Summe werden die Büros z.B. nur 1x wöchentlich gesaugt und die WC's 1x täglich gereinigt.
Mehr geht immer, kostet dann aber auch schnell deutlich mehr oder das doppelte.
Wir beauftragen das Reinigungsunternehmen daher auch immer mal "zwischendurch" und bei Bedarf eine Grundreinigung für irgendetwas durchzuführen, wenn es erforderlich ist.
Darum muss sich dann aber auch jemand kümmern und die Kosten dafür müssen freigegeben werden.
Der Auftraggeber (wahrscheinlich in eurem Fall euer Betrieb) kann durchaus mit dem Reinigungsunternehmen sprechen, dass bestimmte weitere Aufgaben von den Putzdamen genauer ausgeführt werden sollen, wenn auffällt, dass da Handlungsbedarf besteht und es nicht gründlich ist. Da könnt ihr mit diesem Vorschlag sicher mal an die GL ran treten und nachfragen, ob diese Aufgaben künftig auch mit berücksichtig werden können.
*gg* das ist dann von mir unglücklich ungegendert bzw unbeachtet geblieben :-)
Das kommt darauf an, wie es geregelt bzw. festgelegt wurde. In meiner jetzigen Firma machen die Reinigungskräfte alles innerhalb der Räume, auch Küchen etc. Für die Fenster kommt ein extra Fensterreinigungsdienst, der innen und außen putzt.
In meiner alten Firma wurde sporadisch nach Ermessen der Chefin eine Reinigungskraft bestellt, die all das zu tun hatte.
In der Firma, in der ich gelernt habe, haben das Angestellte und Azubis erledigt.
Die Reinigungsfirma muss das reinigen, was vertraglich vereinbart wurde.
Ich kenne das so dass da der Reinigungskraft einfach extra Zeit gegeben wird. Bzw. der Reinigungsfirma muss der Kunde dann eben mehr bezahlen.
Es wurde bei uns grundsätzlich alles auf Fläche und dem Verschmutzungsgrad von der Reinigungsfirma berechnet, und der Häufigkeit wie oft das eine oder andere (im Monat/Woche) gereinigt wird. Eine Testreinigung ob dies dann so möglich ist in dem Umfang wie besprochen. Und dann angepasst.
Danke, lediglich über Putzdamen muss ich grinsen, wir haben tatsächlich 2 junge Männer ;)