Grundherrschaft Mittelalter?

2 Antworten

Auch der Grundherr bzw. Landesherr, dem das Land gehörte (Salland), hatte einen Teil, den er selbst bewirtschaftete, so wie es der Vorschreiber schon nannte. Diese Flächen konnten neben Feldern auch Waldungen, Seen, Straßen / Pässe, Brücken usw. sein. Die Bearbeitung dieses Sallands wurde meistens über zeitweiligen Frondienst der Bauern abgeleistet, die sich, neben den anderen Abgaben wie Teile der Ernte und Naturalien usw., auch dazu verpflichteten. Das an die Bauern abgegebene Land war das Hufenland.

GoalGirl777 
Fragesteller
 30.04.2024, 14:34

Danke

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Das Salland ist der vom Adligen in Eigenregie bewirtschaftete Teil seines Landes. Der andere Teil gibt er in Form von Bauernstellen (Hufen) an hörige Bauern aus.

GoalGirl777 
Fragesteller
 29.04.2024, 15:41

Also ist das Hufenland das Land was der Adlige dem Bauern gegeben hat?

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neinxdochxoh  29.04.2024, 16:39
@GoalGirl777

Ja, das hat er ihm zur Bearbeitung geliehen. Es gehört weiterhin dem adligen Grundherrn. Der hörige Bauer muss deshalb Abgaben geben und Dienste leisten (Fronabgaben, Frondienste).

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GoalGirl777 
Fragesteller
 30.04.2024, 14:34

Danke

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