Geschichte Lehnswesen und Grundherrschaft

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2 Antworten

Grundherrschaft ist eine moderne Bezeichnung für die grundlegende wirtschaftliche und gesellschaftliche Organisationsform. Ein (adliger) Grundherr übte Herrschaft über Land und Leute (der Personenverband, der auf seinem Grundbesitz lebte und arbeitete) aus. Zum Grundbesitz kamen ursprüngliche adlige Herrschaftsrechte hinzu (vor allem die Gerichtsbarkeit über die von ihm abhängigen Leute). Zu den adligen Grundherren gehörten auch der König, die Bischöfe und Äbte.

Das Lehnswesen ist eine Ausprägung des Feudalismus (eine lateinische Bezeichnung für Lehen heißt feudum) im mittelalterlichen Europa. Land und Rechte (Ämter/Titel) wurden von einem Lehnsherrn an einen Lehnsmann für Dienste und Treue auf Lebenszeit gegeben (verliehen; teilweise wurde dieses dann erblich und das Lehen war nach Tod eines Lehnsmannes an dessen Nachfolger zu vergeben) und dabei entstand eine Beziehung zwischen Lehensherrn und Lehensmann. Das Lehen war in der Regel Land (Grund und Boden), einschließlich Gebäude und abhängige Bevölkerung. Zum Teil wurden auch Ämter und Nutzungs- und Abgabenrechte als Lehen vergeben. Der Lehnsherr blieb Eigentümer, der Lehnsmann wurde Untereigentümer. Geschichtlich hat es neben Lehen in gewissem Ausmaß auch freien Eigenbesitz gegeben (z. B. das Allod bzw. Allodium).

Das Lehenswesen hat sich als Verbindung von römischem Klientelwesen und germanischem Gefolgschaftswesen herausgebildet. Es kann auch als Gesamtheit von Einrichtungen (Institutionen) betrachtet werden. Diese Einrichtungen regelten wechselseitige Verbindlichkeiten zwischen Freien (einer wurde in diesem Verhältnis „Herr“, der andere „Vasall“ genannt). Der Leehnsmann/Vasall war zu Gehorsam und Dienst (z. B. militärische Dienste und Durchführung von Amtsaufgaben) verpflichtet, der Herr zu Schutz und Unterhalt. Lehnsherr und Lehnsmann standen in einem gegenseitigen Treueverhältnis (der Lehnsherr zu „Schutz und Schirm“, der Lehnsempfänger zu „Rat und Hilfe“).

Aufbau des Lehnswesens: Die Lehnsordnung konnte mehrere Stufen enthalten. An der Spitze stand der König. Seine Lehnsmänner (Königsvasallen) konnten selbst auch als Lehnsherren Lehen vergeben mit eigenen Lehnsmännern als Untervasallen (das Verhältnis von Überordnung und Unterordnung der verschiedenen Stufen insgesamt wird auch Lehnspyramide genannt).

Unterschied zwischen Grundherrschaft und Lehenswesen: Grundherrschaft und Lehnswesen gehörten eng zusammen. Allerdings war ein Lehen nicht immer Land (konnte auch nur ein Amt/Rechtstitel sein). Das Lehenswesen unterscheidet sich von der Grundherrschaft darin, welche Personen es betrifft. Auf der unteren Ebene war bei der Grundherrschaft das Überlassen von Land zur Bewirtschaftung und eigenen Nutzung nicht eine Treuebindung im Rahmen des Lehnswesens. Die vom Grundherrn abhängigen Unfreien (z. B. Hörige) sind nicht seine Lehensleute. Die Bauern, die Abgaben und Frondienste leisten müssen, sind also keine Vasallen.

Ein Grundherr war ein Grundeigentümer oder Inhaber eines Lehens mit Verfügungsgewalt über ein Stück Land. Er vergab Land zur Bewirtschaftung an Abhängige (Bauern), denen er Schutz zusagte. Die Abhängigen waren zu Abgaben (zunächst Naturalien; später zum Teil auch Geld) an ihren Grundherrn und zu Dienstleistungen/Frondiensten verpflichtet. Die Grundherren hatten in ihrer Grundherrschaft die Gerichtsbarkeit und Verwaltungsbefugnisse.

Die Lehensherren waren auch Grundherren. Ein Lehnsmann war aber frei, während die vom Grundherrn Abhängigen (Knechte, Hörige, Leibeigene) unfrei und im Gegensatz zu den Lehnsmännern nicht wehrpflichtig waren. Das Verhältnis zwischen Grundherren und abhängigen Bauern war keine Lehnsbeziehung.

Bücher in Bibliotheken enthalten Informationen, z. B.:

Peter Hilsch, Das Mittelalter - die Epoche. 2., durchgesehene Auflage. Konstanz : UVK-Verlags-Gesellschaft, 2006 (UTB : UTB basics ; 2576). S. 50 – 61 (2.3. Grundstrukturen der mittelalterlichen Gesellschaft, Die Grundherrschaft - Das Lehenswesen; mit Literaturhinweisen)

Lehnswesen:

Einer aus einer Gesellschaftsschicht leiht eimem aus einer darunter liegenden Gesellschaftsschicht Land und bietet Schutz, was der jenige bewirtschaften kann. Dafür leistet der dem das Land geliehen wurde (Fachbegriff: Vasall) Abgaben und Dienste. Er versorgt z.B. den jenigen der das Land verliehen hat (Fachbegriff: Lehnsherr) mit Essen. So eine Lehe geht bis ans Lebensende oder bis der Lehnsherr oder Vasall seine Aufgaben nicht mehr erfüllt.