Lehnswesen und Grundherrschaft?

2 Antworten

Lehnswesen:

Einer aus einer Gesellschaftsschicht leiht eimem aus einer darunter liegenden Gesellschaftsschicht Land und bietet Schutz, was der jenige bewirtschaften kann. Dafür leistet der dem das Land geliehen wurde (Fachbegriff: Vasall) Abgaben und Dienste. Er versorgt z.B. den jenigen der das Land verliehen hat (Fachbegriff: Lehnsherr) mit Essen. So eine Lehe geht bis ans Lebensende oder bis der Lehnsherr oder Vasall seine Aufgaben nicht mehr erfüllt.

Bei der Grundherrschaft hat man sich unterworfen.

Das mit den Lehen betraff im Prinzip nur die Adeligen, d.h. eine höhere Adeliger (z.B. König) gab einen tiefer stehenden Adeligen (z.B. Graf oder Baron) einen Landstrich (Lehen), und der tiefere Adelige verpflichtet sich dafür, mit ihm in den Krieg zu ziehen, wenn er es brauchte, Steuern abzuführen, und auch sonst "treu" zu sein (d.h. nicht gegen ihn Partei zu ergreifen)

t3com4t  28.11.2016, 20:53

Besser hätte ich das auch nicht sagen können

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