Unterschied zwischen Grundherrschaft und Lehnswesen?

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Die Grundherrschaft ist mehr wirtschaftlich und aufs Land bezogen. Das Lehnswesen basiert mehr auf interpersonalen Beziehungen.

Bei der Grundherrschaft haben wir einen Grundherren, der ein Stück Land besitzt. Zu diesem Land gehören die Leute die darauf wohnen. Die müssen dann Abgabenzahlen oder Frondienste (Was alles sein kann, vom Schafe hüten, über Bauarbeiten, bis zum Wachdienst in der Villa oder Burg des Grundherrn) leisten. Bauern, die sich auszeichnen können mit dem Maieramt belohnt werden. Damit gibt es eine Aufstiegsmöglichkeit.

Im Lehnswesen gibt es den Lehnsherrn, der vergiebt Gebiete, Titel etc. an einen Mann, der einen Lehnseid schwört, und sich damit zu Rat und Treue verpflichtet, den Vasallen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lehnsherr, den Vasal zu schützen. Mit den Titeln kommen auch verschiedene Rechte, so hat beispielsweise ein Markgraf mehr Rechte als ein Graf. Vasallen sind nicht zu Abgaben oder Gehorsam verpflichtet. Die Servi (Knechte, nicht Sklaven) in der Grundherschaft schon.

Mit den Ebenen ist an sich keine gute Unterscheidung Es gab ja soziale Mobilität. Ein Einwohner der Grundherrschaft, kann befreit werden, mit dem Maieramt versehen, zum Ministerial aufsteigen und von dort aus dann auch mit eigenen Grundherrschaften belehnt werden. Entsprechend kann er dann auch die Titel eines Grafen oder sogar Herzogs erwerben.

Lehnswesen ist eine allgemeine Bezeichnung für das Herrschaftssystem im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Man könnte dazu auch Feudalsytem sagen, denn das Lehen hieß lateinisch „feudum“. Man kann beides - „Lehnswesen“ und „Grundherrschaft“ nicht miteinander vergleichen, so wie man auch den Apfel nicht mit dem Apfelbaum vergleichen kann. Was man miteinander vergleichen kann, sind „Lehen“ und „Grundherrschaft“. Bekam also der Fürst (Herzog) sein Lehen vom König / Kaiser in Gestalt seines Herzogterritoriums verliehen, so übte er darin selbstverständlich die Herrschaft aus, d.h. er hatte die „Grundherrschaft“, die Herrschaft über Grund und Boden seines Herzogtums. Gegenüber dem Kaiser war er ein Lehnsmann, gegenüber den Bauern in seinem Herzogtum Lehnsherr. Als solcher verfügte er nicht nur über das Land, er verwaltete es auch und übte die Gerichtsbarkeit aus, die nacheinander den Fürsten vom Kaiser verliehen wurde. Die Bauern waren als Untertanen ihren Grundherren (Lehnsherren) ausgeliefert, der Grundherr musste sie allerdings auch schützen und, falls sie in Not gerieten, fürsorglich ihnen gegenüber tätig werden. Der Herzog (Fürst) konnte einzelne Teile seines Herzogtums weiter „belehnen“, an einen Grafen z.B., dann hatte der Graf die Grundherrschaft über sein Gebiet, die Landgrafschaft. Die Lehnsbeziehungen zwischen dem Kaiser und den Fürsten (Herzögen) lockerten sich im Laufe der Jahrhunderte, die Fürsten und Herzöge wurden immer selbständiger, bis sie nach dem Westfälischen Frieden 1648 völlig selbständig waren. Dann gab es nur noch die Fürsten /Herzöge als Lehnsherren, während der Kaiser nur noch auf dem Papier Lehnsherr in seinem Reich war, es sei denn, er war selbst Grundherr in bestimmten Gebieten (sog. Hausmacht des Kaisers) Er konnte zwar noch (z.B.) im ganzen Reich Rangerhöhungen vornehmen u.a., aber die „Lehen“ und damit die „Grundherrschaft“ konnte er den Fürsten nicht mehr streitig machen, d.h. sie etwa einziehen. Hier galt nur noch das Erbprinzip.

Das eher, kannst du weglassen. Grundherschafft richtet sich von den ersten beiden Ständen an den Dritten, Lehnswesen von König/Fürsten an Adelige. Vasall ist der Belehnte. Es wird in beiden Fällen (grob gesagt) Schutz, gegen Dienst und Treue eingetauscht und dem Untergebenen Land zur verfügung gestellt. Ein weiterer Unterschied ist, das das Lehnswesen sehr bald seine Bedeutung verlor, die Grundherrschaft aber noch über das MA hinaus bestand hatte. Desweiteren, kann man auch von einem anderen Umgangston unter den "Vertragspartnern" sprechen. Der Grundherr hatte wesentlich mehr Autorität als der Lehnsherr über seinen Untergebenen.

Alles Gute