Gründerzuschuss nur nach Arbeitslosigkeit?

2 Antworten

Einen Existenzgründerzuschuss bekommt man von der Agentur für Arbeit, wenn man sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig macht um so seine Arbeitslosigkeit zu beenden. Der Zuschuss bewegt sich im Bereich des Arbeitslosengeldes, dass man bekommen hat bzw. das man bekommen würde. Das sind dann ca. 60% vom letzten Nettogehalt, zusätzlich gibt es 300,-€ für die soziale Absicherung (Krankenversicherung). Das Programm läuft dann sechs Monate und dann wird geprüft wie gut Dein Geschäft läuft, läuft es gut bekommst Du die 300,-€ für weitere (ich glaube) 9 Monate.

Allerdings musst Du für einen Gründerzuschuss einen Businessplan vorlegen und so Dein Vorhaben in Zahlen darstellen. Es gilt zu beachten, dass der Zuschuss eine KANN-Leistung und keine MUSS-Leistung ist. Selbst wenn Du einen guten Businessplan hast wäre es möglich, dass Du keinen Zuschuss bekommst.

Daher ist es ratsam ein Existenzgründerseminar zu besuchen, bei uns im Norden gibt es ein Projekt das durch die Agentur für Arbeit gestützt wird. Dort treffen sich Neugründer und werden in den wichtigen Punkten unterwiesen UND jeder muss einen Businessplan unter der Betreuung eines Dozenten schreiben. Da die Dozenten alle von der Agentur anerkannt sind wird ein Businessplan aus diesem Projekt für gewöhnlich ohne weiteres bei der Agentur durchgewunken. Ein Dozent erzählte, das die schnellste Bearbeitung 2 Tage dauerte (Abgabe, Bewilligung, Überweisung).

Libelle098 
Fragesteller
 23.07.2019, 14:55

Vielen dank für deine ausführliche antwort.ich bin friseurin und arbeite aktuell 30 stunden die Woche. Wenn ich mir das so ausrechne wie beschrieben wäre ich ja blöd wenn ich mich vorher nicht arbeitlos melde oder? Lg

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JaBu84  23.07.2019, 15:38
@Libelle098

Du musst bedenken, dass Du Anspruch auf das Arbeitslosengeld haben musst bevor Du den Gründerzuschuss bekommst. Solltest Du also Deinen Job kündigen, wird die Agentur für Arbeit eine Sperre von 3 Monaten verhängen und Du müsstest diese Zeit irgendwie überbrücken, da Du kein Geld bekommst. Die Sperrzeit bedeutet, dass Du keinen Anspruch hast und auch erst einen Zuschuss nach 3 Monaten beantragen kannst.
Gleiches gilt für einen Aufhebungsvertrag, auch da greift die Sperre. Da Du bei einer Eigenkündigung oder einen Aufhebungsvertrag für Deine Arbeitslosigkeit selbst verantworlich bist. Was eine fristlose Kündigung bedeutet muss ich wohl nicht erklären.

Dir bleibt also nur das Gespräch mit dem Chef, damit er Dich kündigt.
Wie gesagt, Du solltest einen Businessplan vorlegen können bevor Du an den Gründerzuschuss denkst. Diesen selbst zu schreiben kann viel Zeit in Anspruch nehmen ABER ein gut ausgearbeiteter Plan erleichtert auch die Gespräche mit den Banken und anderen Förderern.

Wenn Du das durchziehen willst und einen Buchhalter benötigst, melde Dich. Ich bin selbständiger Buchhalter und habe noch Kapazitäten frei ;-)

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§ 93 SGB III Gründungszuschuss

(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten.

(2) Ein Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer

  1. bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf § 147 Absatz 3 beruht,
  2. der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist und
  3. ihre oder seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt.

Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

(3) Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände nach den §§ 156 bis 159 vorliegen oder vorgelegen hätten.

(4) Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach diesem Buch noch nicht 24 Monate vergangen sind; von dieser Frist kann wegen besonderer in der Person der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers liegender Gründe abgesehen werden.

(5) Geförderte Personen, die das für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches erforderliche Lebensjahr vollendet haben, können vom Beginn des folgenden Monats an keinen Gründungszuschuss erhalten.

liberallala  22.07.2019, 12:25

Und wie viel bekommt man da so?

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TreudoofeTomate  22.07.2019, 12:29
@liberallala § 94 SGB III Dauer und Höhe der Förderung

(1) Als Gründungszuschuss wird für die Dauer von sechs Monaten der Betrag geleistet, den die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen hat, zuzüglich monatlich 300 Euro.

(2) Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von monatlich 300 Euro geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt. Bestehen begründete Zweifel an der Geschäftstätigkeit, kann die Agentur für Arbeit verlangen, dass ihr erneut eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorgelegt wird.

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Libelle098 
Fragesteller
 22.07.2019, 12:26

Ich bin zur Zeit angestellt. Wäre es dann "sinnvoll" meine Arbeit zu verlieren um von dem Zuschuss zu profitieren?

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TreudoofeTomate  22.07.2019, 12:29
@Libelle098

Nur wenn dein Geschäft von der ersten Sekunde an genügend Gewinn abschmeißt, um davon leben zu können.

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Libelle098 
Fragesteller
 22.07.2019, 12:31
@TreudoofeTomate

Ich finde es eigentlich nicht korrekt, dass nur Arbeitslose diesen Gründerzuschuss bekommen. ....

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Libelle098 
Fragesteller
 22.07.2019, 12:42
@TreudoofeTomate

Bzw. Wieso muss es von der ersten sekunde funktionieren bekäme wenn ich mich arbeitslos melden würde vorher ja noch geld vom amt und würde dann ja nicht ohne was dastehen.

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TomBocca  22.07.2019, 13:55
@Libelle098

Also: Die eine Planung beginnt vor dem Schritt in die Selbstständigkeit. Das heißt, zunächst sollte ein Businessplan erstellt werden, damit man die Tragfähigkeit deiner Idee erkennen kann. Erst wenn diese erkennbar ist sollte mit der Umsetzung begonnen werden! Zum Gründungszuschuss: Theorie und Praxis gehen hier weit auseinander! Um den Zuschuss zu erhalten muss man wissen, wie die internen Abläufe bei der Agentur sind.

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TreudoofeTomate  22.07.2019, 13:57
@Libelle098

Das ist richtig, wenn du arbeitslos würdest. Jetzt willst du von dem Geld aber dich und ein Gewerbe über Wasser halten.

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