Grenzabstand für Mauer und Zaun?

2 Antworten

Obwohl ich die Gesetze und Regelungen nicht kenne, wird das wohl so sein. Das solche Regeln machmal unsinnig sind, kommt vor. Wenn man Glück hat, wird das nicht beanstandet, weil es niemanden aufgefallen ist.

5m Breite sind natürlich mehr als ausreichend. Und du schreibst ja, das es auch noch eine andere Zufahrt gibt. Vielleicht will die Gemeinde das aber auch einfach durchsetzen, damit nicht andere das auch so machen.

Auch wenn Straßen nicht befestigt (geteert, betoniert) sind, können es öffentliche Straßen sein. Das erfährst du vom Straßenverkehrsamt und erkennst es an Verkehrsschildern.

Bei uns gibt es üble Feldwege, die auch fast nur von Landwirten befahren werden, trotzdem weisen Ortsschilder auf öffentliche Nutzung hin.

Zur Einfriedung gehören außer Zäune auch Mauern, selbst wenn sie zur Abstützung dienen.

Da Rückbau bereits begründet angeordnet wurde, bleibt tatsächlich nur dieser übrig. Mittels Gutachter und zähen Streit, könnte evtl. die Unbedenklichkeit bzw. Notwendigkeit an der jetzigen Stelle durchgesetzt werden. Doch bedenke, was dem einem gewährt wird, muss es dem anderen auch.