Greifautomat Steuern/Rechtliches?


10.05.2023, 17:44

Gibt es noch andere Dinge die man bei Automaten wie in einer Spielhalle beachten muss die nichts mit Glücksspiel zu tun haben? (Nicht im Sinne von Diebstahl oder anderen Gefährden sondern nur Dinge die man beim aufstellen so einer Maschine beachten muss)

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln,

Das Finanzamt wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst. Ebay und Co sind zudem seit dem 01.01.2023 verpflichtet, deine Umsätze ans BZSt zu melden.

Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Je nach Aufstellungsort bedarf es einer Genehmigung.

Aber Glücksspiel ist das eher nicht.

Folgende Steuern würden auf dich zukommen

Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist sind idR 19% des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt an deine Kunden weitergereicht 

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Hier sind durch den Grundfreibetrag die ersten ca 10.908€ steuerfrei gestellt.

Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500€ einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw.die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"