Grafikkarte nach Benutzung zurückgeben?
Hallo,
Ich habe mir gestern eine Grafikkarte bei Alternate gekauft,
nur hab ich das Problem, dass ich sie gerne erstmal testen möchte. Wenn ich sie einbaue, kann ich sie dann immernoch zurückschicken, wenn sie mir nicht gefällt?
Danke im voraus
4 Antworten
Wenn du sie bei Alternate gekauft hast, also in Internet, dann greift natürlich das Widerrufsrecht des Fernabsatzgesetzes.
Danach darf eine Ware, die man bestellt, ausprobiert werden - und kann bei Nichtgefallen einfach innerhalb von (höchstens) 14 Tagen zurückgeschickt werden (oft gibt es auch längere Fristen - aber die sind freiwillig).
Natürlich darf die Ware nicht beschädigt sein und die Original-Verpackung sollte man auch besser benutzen.
Selbst die Rücksendekosten trägt i.d.R. der Verkäufer.
Dann gilt das oben genannte Gesetz nicht. Dann muss wirklich ein Mangel da sein oder der Händler handelt aus Kulanz und nimmt es zurück. Dazu ist er aber nicht verpflichtet!
Dann gilt dieses Gesetz nicht und dann kannst du sie nur zurückgeben, wenn sie einen Sachmangel aufweist. Oder, wenn die Firma sehr kulant ist.
Bei Online-Kauf hast du bis auf wenige Ausnahmen immer das Recht auf Rückgabe.
Bei Käufen in Läden hat man dieses Recht nicht. Da ist man auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Was gibt es da zu testen? Man informiert sich doch erstmal und weiß doch, mit welchem System man spielen wird (FHD, 2k, 4K - Mittel oder Ultra Einstellungen). Dazu muss man sich eben ein wenig engagieren und Zeit investieren um so herauszufinden welche Grafikkarte du benötigst für dein Vorhaben. Die Leistung musst du also nicht unbedingt testen. Sollte sie dann einen Defekt haben, dann kannst du sie ja ohne Probleme zurück geben bzw. hast ja noch Garantie drauf. Das wäre ja so als ob du einen Schokoriegel kaufst, ihn dann probierst und ihn dann zurückgeben willst, weil er nach Schokolade schmeckt.
Und trotzdem besteht dieses Recht, wenn man etwas per Internet oder Telefon oder Katalog bestellt. Das darf man tatsächlich prüfen und probieren.
Und nein, das gilt natürlich nicht für Schokoriegel oder Pizzabestellungen ....
Die Ware darf in einem Umfang getestet/probiert werden, wie man es in einem Ladengeschäft auch könnte - dieser Umfang ist mit Einbauen in den Rechner sicher überschritten. Fragt sich natürlich, ob das nachweisbar ist und/oder der Verkäufer aus Kulanz oder Aufwandsbegrenzung die Rückgabe akzeptiert.
Nein, die Ware darf tatsächlich ausprobiert werden.
Und dieses Recht auf "ausprobieren" gilt auch dann, wenn der Artikel nach einem solchen Test und der darauffolgenden Rücksendung nicht mehr als neuwertig weiterverkauft werden kann (Urteil 3.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09).
Im Normalfall nur wenn ein Mangel vorliegt. Daher einfach angeben das die benchmark Tests fuer deine Zwecke nicht ausreichend sind. Alternate ist da kulant genug und nimmt den Muell zurueck.
Btw, bestell wo anders. Die sind teurer als noetig. ;)
Und wenn man sie direkt im Store abgeholt hat?