Grabverlaengerung?
Ich sitze hier in einer Runde und wir streiten uns um eine Grabverlaengerung. 1. Kann man vor Ablauf das Grab verlaengern? 2. Oder muss man warten, bis es abgelaufen ist und dann verlaengern? 3. Was passiert wenn z. B. die Person stirbt, die mit in diesem Grab beigesetzt wird, welche Kosten kommen auf einen zu? Und wie ist es dann mit der Verlängerung
2 Antworten
Friedhöfe gehören immer der Kommune oder selten noch der einzelnen Kirchengemeinde, und jede Gemeinde/Stadt hat eine andere Friedhofsordnung und -satzung, weswegen wir hier Deine Fragen nur bedingt beantworten können.
- Manchmal ist das möglich, aber warum sollte man?
- In der Regel wird man angeschrieben, wenn in absehbarer Zeit das Grab abläuft. Dann kann man entscheiden: verlängern oder aufheben
- Die Grabgebühren sind immer sofort und ganz zu zahlen. Daher kommen auf Erben erstmal keine Grabgebühren zu. Aber: sagen wir, die Grabnutzung beträgt bei Euch 25 Jahre (ist überall anders) und Deine Oma hat 2010 verlängert und somit bis 2035 bezahlt. Sie stirbt heute und wird dort beigesetzt, womit sich die Nutzung automatisch (!) nochmal um 25 Jahre verlängert, also bis 2050. Die Differenz von 2035 auf 2050 zahlen dann doch die Erben. In der Regel sind das mehrere tausend Euro.
Und natürlich kommen die Kosten der Beerdigung auf Euch zu.
Kann man vor Ablauf das grab verlängern?
In Ausnahmefällen schon (1-2 Jahre) vor Ablauf der Ruhezeit.
Muss man warten bis es abgelaufen ist und dann verlängern?
Ja, ihr müsst leider warten sofern es für die Grabart möglich ist.
Was passiert wenn die Person stirbt die mit in diesem Grab beigesetzt wird?
Die Kosten werden vererbt denke ich- das weiß ich nicht genau.
Generell variieren die Kosten je nach Bundesland und ich kann dir nicht genau sagen wv es sind.
Hoffe ich konnte dir helfen.