Grabpflege spezieller Fall?

9 Antworten

Entscheidend ist, wem das Grab gehört, wer es also gekauft hat. Sollte das Eure verstorbene Mutter sein, erbt ihr auch die Verpflichtung, sich weiterhin um das Grab zu kümmern



Martin0202 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 18:48

Danke für die Antwort, denke den Besiotzstand des Grabs zu klären werde ich erstmal in Erfahrung bringen, gfenerell habe ich hier schon viel gelesen das die Grabpflege alleine (also ohne Beerdigungskosten) generell nicht zum Erbgut gehört. Ich denke Besitzer des Grabs waren Onkel und Tante. (Muss ich klären)

1

Ja Ihr seid für die Grabpflege der sesamten Grabstätte verantwortlich, da wohl die Grabstätte auf den Namen Deiner Mutter gekauft bzw. übernommen wurde und Ihr tretet damit eine Art Erbe an.

Entweder Ihr pflegt selber "kostenfrei" - oder Ihr beauftragt kostenpflichtig eine Privatperson oder die Friedhofsgärtnerei.

Derjenige, der erbt, erbt auch die Verbindlichkeiten.

Wenn du die Grabpflege nicht übernehmen willst oder kannst, besprich das mit den Verwandten, die es übernehmen könnten.

Die radikalste Lösung wäre, das Grab vor Ablauf der Ruhezeit abräumen zu lassen. Wende dich damit an das Friedhofsamt. Der Grabstein wird dann entfernt, das Grab eingeebnet und Rasen gesät. Es bleibt aber trotzdem unberührt bis zum Ende der Ruhezeit.

auch Verbindlichkeiten werden geerbt. Wenn deine Mutter sich dazu verpflichtet hat, dann müsst ihr das jetzt auch übernehmen.