Ginge das?

2 Antworten

Nein, das würde nicht funktionieren, denn ein gesetzlicher Betreuer darf grundsätzlich keine Schenkungen vornehmen

Scheidungen werden vom Gericht vollzogen und nicht vor der Oma :D

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.