Gilt ein verbot ein Gewerbe zu führen in ganz Europa oder nur in der BRD?

1 Antwort

Eine Gewerbeuntersagung nach § 35 Gewerbeordnung (GewO) gilt natürlich nur im Geltungsbereich der GewO, also in Deutschland.

Wenn du also eine Gewerbevolluntersagung hast, dann darfst du weder als Einzelunternehmer noch als Gesellschafter einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) ein Gewerbe betreiben. Ebenso darfst du keine rechtsgeschäftliche Vertretung (Geschäftsführer, Direktor) einer juristischen Person (UG, GmbH, AG, Limited) übernehmen, die in Deutschland ansässig oder tätig ist.

Szenk 
Fragesteller
 20.02.2021, 22:20

Also heißt anstellen als putzmann wäre möglich mit übertariflicher Bezahlung oder halt im Ausland ein anderes Land mit steuern glücklich machen

0
Geochelone  20.02.2021, 23:26
@Szenk

Du kannst dich anstellen, als was du willst, aber nicht als GF. Und ob übertariflich oder zum Mindestlohn, ist völlig belanglos...

0