Gilt ein Firmware-Update im rechtlichen Sinne als Nachbesserung?

2 Antworten

Die juristische Krux liegt hier ganz woanders begraben.

Wenn du den Händler dazu bewegen willst, den Kauf rückabzuwickeln, musst du DEM HÄNDLER(!!) zwei Chancen der Nachbesserung gewähren. Immerhin ist der Händler ja derjenige, der seinen Teil des KV nicht eingehalten hat. Wenn du sofort über die Garantie gehst und den Hersteller ansprichst, hast du deine Pflichten für den Gewährleistungssonderfall der Rückabwicklung noch nicht erfüllt. Erst wenn der Händler 3 Versuche seiner Vertragserfüllung versäumt hat (Geräteübergabe beim Kauf +2 Reparaturen/Nachbesserungen) kannst du die Rückabwicklung verlangen.


Zur Kernfrage:

JA, auch ein Softwareupdate ist eine Reparatur.

Versuch es doch einfach noch mal. Wenn die es dann immer noch nicht gesch..... bekommen, dann kriegst du dein Geld wieder. Hast doch gute Chancen.

Lschre78  10.08.2016, 12:13

Die hat er leider nicht. (siehe mein Kommentar)

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