Gilt ein Firmware-Update im rechtlichen Sinne als Nachbesserung?
Mein Panasonic DVD-Recorder DMR-EH 585 hat immer wieder Tonaussetzer. Deswegen habe ich das Gerät beim Hersteller abgegeben. Beim ersten Reparaturversuch wurde lediglich ein Firmwareupdate durchgeführt. Da das keine Besserung brachte, wurde beim zweiten Reparaturversuch der Tuner ausgetauscht. Da das Problem immer noch besteht, möchte ich beim Händler nun eine Wandlung erreichen. Der verweigert dies jedoch mit dem Hinweis, dass ein Firmwarupdate, auch wenn es vom Hersteller des Gerätes durchgeführt wurde, keine Nachbesserung sei. Laut BGB gilt die Nachbesserung nach 2 vergeblichen Versuchen als gescheitert und ich habe Anspruch auf Wandlung. Meine Frage ist nun, ob es zum Beispiel Gerichtsurteile gibt, die sagen, dass ein Firmwareupdate durch den Hersteller kein Nachbesserungsversuch ist?
2 Antworten
Die juristische Krux liegt hier ganz woanders begraben.
Wenn du den Händler dazu bewegen willst, den Kauf rückabzuwickeln, musst du DEM HÄNDLER(!!) zwei Chancen der Nachbesserung gewähren. Immerhin ist der Händler ja derjenige, der seinen Teil des KV nicht eingehalten hat. Wenn du sofort über die Garantie gehst und den Hersteller ansprichst, hast du deine Pflichten für den Gewährleistungssonderfall der Rückabwicklung noch nicht erfüllt. Erst wenn der Händler 3 Versuche seiner Vertragserfüllung versäumt hat (Geräteübergabe beim Kauf +2 Reparaturen/Nachbesserungen) kannst du die Rückabwicklung verlangen.
Zur Kernfrage:
JA, auch ein Softwareupdate ist eine Reparatur.
Versuch es doch einfach noch mal. Wenn die es dann immer noch nicht gesch..... bekommen, dann kriegst du dein Geld wieder. Hast doch gute Chancen.