Gibt es Wohnungen ohne eigene Wohnungstür?
3 Antworten
Ja. Sogenannte Einliegerwohnungen können ohne eigene Wohnungstür anzumieten sein. Das ist aber keinefalls empfohlen!
Zudem können Einliegerwohnungen nach § 573a BGB vereinfacht gekündigt werden.
Vereinfacht bedeutet hier: Vollkommen Grundlos!.
Die Möglichkeit ist nach Abs. 4 abdingbar und sollte mietvertraglich festgehalten werden. Verweigert der Vermieter den Wunsch, würde ich die Wohnung nicht mieten.
Vermietete / gemietete Wohnungen sollten aus rechtlichen, versicherungstechnischen und sicherheitlichen sowie sozialen Gründen eine Wohnungseingangstür haben um den Status "abgeschlossene Wohnung" zu haben. Ohne diese darf u.U. die Miete um 100% gemindert werden (wenn eine WET vorgesehen ist, aber fehlt).
Geben tut's alles, ist aber die absolute Ausnahme