Gibt es im Saison Geschäft eine Rechtliche Urlaubssprerre?

6 Antworten

Wann man seinen Urlaub nehmen darf, das ist nicht gesetzlich geregelt, sondern wird im Betrieb vereinbart.

Wenn dein Chef dir in bestimmten Zeiten keinen Urlaub genehmigt, dann ist das eben so und du musst deinen Urlaub zu anderen Zeiten nehmen.

Ja das steht dann allerdings sicher auch im Vertrag.

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber auch einfach so deine Eingabe ablehnen, weil dann schon andere Arbeitskollegen vor dir Ferien eingegeben haben oder in dieser Zeit besonders viel Arbeit anfällt.

Ja, wenn sonst der Betrieb zusammenbrechen würde.

DerHans  04.01.2019, 13:23

Saisonbetriebe stellen natürlich nur so viele Leute ein, die tatsächlich während der Saison benötigt werden. Auch der Unternehmer muss ja die übrige Zeit des Jahres von seinem Gewinn in dieser Zeit leben.

0

Das wird dann wohl sicher von vorne herein vertraglich festgelegt. Das heißt ja nicht, dass du um deinen Urlaub betrogen wirst. Entweder wird er dir im Anschluss an die Saison gewährt oder eben ausgezahlt.#

Aber so etwas sollte man ja wissen, BEVOR man einen solchen Job in der Saison anfängt.

§ 7 BUrlG - Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer | Jetzt kommentieren
Stand: 26.11.2018
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange

vollständig:

https://www.juraforum.de/gesetze/burlg/7-zeitpunkt-uebertragbarkeit-und-abgeltung-des-urlaubs

Das im Saisongeschäft jede Person benötigt wird, kann man hier durchaus von "dringende betriebliche Belange" sprechen.

Ein Hotel zB hat nun mal den meisten Umsatz, wenn die Anderen Urlaub haben. Und den größten Personalbedarf.