Gibt es Fahrschulen, bei denen die 1-Jahr-Regel nicht gilt?

2 Antworten

Nein, denn das können die Fahrschulen nicht selbst entscheiden.

Es gilt die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

§ 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung


awoKY 
Beitragsersteller
 06.01.2024, 19:46

Ja und was muss ich dann machen?

Die theoretische Führerscheinprüfung habe ich im Dezember 2023 bestanden, aber ich bin seit Februar 2023 in der Fahrschule registriert.

Ich hab noch nicht mal die erste praktische Fahrstunde machen können, da kein Termin frei ist!

Bis ich zur praktischen Führerscheinprüfung komme, das geht ja weit über den Februar (1 Jahr) hinaus!

Was zum Teufel passiert dann?

Was muss ich dann machen?

Dann hab ich ja bis Februar noch nicht den Führerschein.

Mein Fahrlehrer meinte, die 1-Jahr-Regel sei Quatsch.

Aber wenn nicht, was passiert denn dann?

Was muss ich dann machen?!

awoKY 
Beitragsersteller
 06.01.2024, 20:01
@WECoyote

Oh. Das ist alles? Muss ich nicht teuer bezahlen?

WECoyote  06.01.2024, 20:25
@awoKY

Die Prüfungsgebühren auf jeden Fall. Wobei ja der Termin der Theorieprüfung zählt und du also noch 11 Monate Zeit hast.

Man hat nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung 1 Jahr Zeit die praktische zu machen, das legt nicht die Fahrschule fest, das ist so vorgeschrieben.