Gibt es Diebstahl unter Eheleuten?

10 Antworten

zum gericht gehen und in verklagen weil wen man sich scheidet bekommt man die hälfte des besitzes.

Ich möchte annehmen, dass in der Scheidungsangelegenheit längst Anwälte eingeschaltet worden sind, weil die formelle Scheidung einschließlich der Vermögensauseinandersetzung bzw. Vermögensaufteilung über die Anwälte geregelt wird.

Wenn sich vor einer Scheidung beide Partner über die Vermögensaufteilung einig sind, so kann dies zuvor über einen Notar vorgenommen werden, wodurch die Scheidung bezüglich des Streitwertes wesentlich kostengünstiger ist.

Möglicherweise war das in der konkreten Angelegenheit nicht vorgenommen worden, so dass nun die Anwälte sich mit der Vermögensauseinandersetzung beschäftigen müssen.

Es scheint sich hier um eine schwierige Angelegenheit zu handeln, wo angeblich Gewalttätigkeit im Spiel ist. Erforderlichenfalls müssen höhere Kräfte (Staatsgewalt!) in Anspruch genommen werden. Ich hoffe, dass auch Du - soweit es möglich ist - Deiner noch verheirateten Lebensgefährtin beistehen kannst und wirst.

Alles Gute für Eure gemeinsame Zukunft.

In der Ehe gemeinsam Erworbenes ist zu teilen. Was ich in die Ehe eingebracht habe gehört mir. Alles was sich gütlich nicht regeln läßt,wie in eurem Fall , muß von 3.Seite geordnet werden.Sprich Anwalt bzw.Anzeige . Wünsch dir einen schönen Tag

Es kommt drauf an: Hatten die zwei einen Ehevertrag, wo Gütertrennung im Falle einer Scheidung festgelegt wurde, dann nimmt jeder SEIN Eigentum. Also das was er vor der Ehe mitgebracht hat, und das was er während der Ehe von seinem Geld gekauft hat. Bei einer Zugewinnung wiederum , wird alles halbe - halbe aufgeteilt. Zieht am besten mal einen Anwalt zu Rate.

Dea2010  02.11.2011, 06:50

Falsch. Bei Zugewinngemeinschaft (gesetzl. Gütertrennung) gehört jedem, was er vor der Ehe besaß, was nach der Hochzeit angeschafft wurde, wird geteilt.

Bei Gütertrennung gehört jedem das, was er (auch in der Ehe) angeschafft und bezahlt hat. dA BRAUCHTS DANN DIE RECHNUNGEN:

Gütergemeinschaft (nicht die gesetzl. Zugewinngemeinschaft)... da gehört beiden alles, auch der Besitz vor der Ehe.

Gütertrennung und Gütergemeinschaft werden mit Ehevertrag festgelegt, gesetzl. Zugewinngemeinschaft hat man automatisch.

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es hilft nur verklagen