Gib es eine Regel dafür?
Hallo zusammen
Gibt es eine feste Regel, wie viele Aufsichtspersonen bei einem Klassenausflug mitkommen müssen?
Einmal sind wir ca. 40 Personen und nur zwei Lehrer und einmal 70 Personen und ebenfalls zwei Lehrer.
LG
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Schule
Hallo Pantoffelfilz!
Nein, eine feste Regel gibt es nicht, da dies von den einzelnen Bundesländern geregelt wird.
In Bayern gilt dieses:
4. Leitung und Begleitpersonen
4.1 Je Gruppe ist die Begleitung durch zwei Personen, darunter mindestens eine Lehrkraft, abweichend hiervon bei eintägigen Schülerfahrten ab Jahrgangsstufe 11 die Begleitung durch eine Lehrkraft verbindlich vorgeschrieben. Die Lehrkraft ist gegenüber weiteren Begleitpersonen weisungsberechtigt. Die Auswahl geeigneter sonstiger Begleitpersonen obliegt der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter. Die Anzahl der Begleitpersonen je Schülerin und Schüler sowie die (speziellen) Anforderungen an sie, richtet sich nach Alter und Reife der Schülerinnen und Schüler sowie nach Art der Schülerfahrt.
4.2 Bei mehrtägigen Fahrten gemischter Gruppen ist die Teilnahme von mindestens einer männlichen und einer weiblichen Begleitperson erforderlich. Bis einschließlich Jahrgangsstufe 4 ist ausnahmsweise auch der ausschließliche Einsatz von zwei weiblichen Begleitpersonen zulässig.
In Hamburg wird nur Folgendes gefordert:
3 Leitung
3.4 Schulfahrten sind von geeigneten Betreuungspersonen zu begleiten.
4 Aufsicht
Die Lehrerinnen und Lehrer sind während der gesamten Schulfahrt zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufsichts- und Fürsorgepflicht verpflichtet. Diese muss aktiv, präventiv und kontinuierlich erfolgen. Alter und Reife der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.
Brandenburg hat es so geregelt:
6 - Schulische Veranstaltungen
(1) Schulische Veranstaltungen sind alle Veranstaltungen, für die die Schule sowohl für die äußeren Bedingungen als auch für die inhaltliche Gestaltung sowie die Leitung verantwortlich ist. Dazu gehören insbesondere der Unterricht einschließlich Praktika und Exkursionen, schulische Arbeitsgemeinschaften, Wandertage und Schulfahrten sowie Veranstaltungen der Mitwirkungsgremien. Während der schulischen Veranstaltungen obliegt der Schule die Führung der Aufsicht.
LG
gufrastella
Also zwei müssen es immer sein, wenn etwas passieren sollte, das die Gruppe dann nicht alleine ist. Aber ob es mehr als zwei Personen werden, das ist der Gruppenleitung selbst überlassen, das kommt dann auch auf die Verfügbarkeit von Personal an