Gewerbeanmeldung Holzspielzeug+Laser?
Hallo,
ich möchte gerne online Holzspielzeug verkaufen. Es wurde von mir selbst hergestellt. Aber es handelt sich dabei nur um eine Montage fertig aus dem Baumarkt zugesägter Teile. Dazu kommt ein künstlerischer Effekt der mit einer Lasergravurmaschine erzeugt wird. Ich habe im Leitfaden Abgrenzung des deutschen Handwerkskammertags gelesen, dass keine handwerkliche Tätigkeit vorliegt, wenn die Tätigkeit:
• leicht erlernbar, § 1 Abs. 2 S. 2 Ziff. 1, oder
• nebensächlich für das Anlage A-Handwerk, § 1 Abs. 2 S. 2 Ziff. 2, oder
• gar nicht aus einem Handwerk entstanden (wie z. B. der Offsetdruck und der Trockenbau),
§ 1 Abs. 2 S. 2 Ziff. 3. ist.
Allerdings ist ja seit 2020 der Beruf "Drechsler und Holzspielzeugmacher" meisterpflichtig?
Liebe Grüße
2 Antworten
Hintergrund der Meisterpflicht ist doch sicherzustellen, dass die Spielzeuge keine Gefahren für die Kinder darstellen. Das könnten Splitter oder giftige Farben sein...
Daher hast du ein echtes Problem. Lass dich von deiner Handwerkskammer beraten, ob die einen Ausnahmetatbestand sehen, denn die von dir aufgezählten helfen dir nicht.
Notfalls musst du einen handwerklichen Betriebsleiter einstellen, der für dein Unternehmen in die Handwerksrolle eingetragen wird. Der muss dann ein Auge auf deine Produktion haben, will dafür aber bestimmt ein paar Euro im Monat.
Und was hat das mit deinem gewerbe zu tun? Den Meistertitel brauchst du ja nicht da du kein klassischer spielzeughersteller oder Drechsler in dem sinne bist.
Das ist ja meine Frage,
Entspricht das Gewerbe das ich anmelden möchte der Zuordnung zu Holzspielzeugmacher? Im Prinzip stelle ich ja Holzspielzeug her.
Dein "Ratschlag" kann dem Fragenden teuer zu stehend kommen.
Ob man ein zulassungspflichtiges Handwerk in Vollzeit oder nebenbei ausübt, ist doch völlig belanglos. Ich darf nebenbei auch nicht für Geld an Autos schrauben....
Ich dachte dafür wäre die C3-Kennzeichnung gedacht, die ich auch durchführen werde?