"getracte" Bilder öffentlich verwenden?
Hallo,
Für die Arbeit benötige ich Bilder bzw. Illustrationen von einzelnen Körperteilen, Muskelgruppen, etc. Die Bilder sollen für das Erstellen von Übungsanleitungen (zB physiotherapeutische Übungen) verwendet werden. Diese werden an Patient*innen ausgegeben und/oder auf Instagram gepostet (nicht kommerziell). Bisher habe ich keine gute Bildersammlung gefunden.
Nun habe ich überlegt, die zu detailreichen anatomischen Abbildungen von 3D-Modellen bzw. -Apps zu nehmen und mit meinem Graphiktablet oder mit Photoshop zu outlinen bzw. zu tracen und die betreffenden Muskeln, Knochen etc. einzufärben bzw. mit Strukturpinseln darzustellen. Es wäre so am Ende nichts mehr vom Originalbild, sondern nur noch meine Übermalungen sichtbar.
Ist es erlaubt, auf diese Art und Weise erstellte Bilder wie oben beschrieben zu verwenden?
1 Antwort
Das kommt darauf an.
Das Urheberrecht schützt grundsätzlich die schöpferische Leistung des Urhebers, das geistig-kreative Element. Aus diesem Grunde sind Darstellungen, die rein wissenschaftlicher oder technischer Art sind, nicht vom Urheberschutz umfasst. Die 3d-Drucktechniken bspw. könnten Patent- und Markenrechten verletzen ebenso wie Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechte.
Die 3d-Modelle können aber auch urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn der künstlerische Beitrag überwiegt oder messbar ist. Daran anknüpfend wären auch die Zeichnungen und Pläne, nach deren Maßgabe die 3d-Modelle angefertigt werden, urheberrechtlich geschützt. Denkbar ist daher auch der Schutz der mathematischen Formeln und Objekte, auf denen die 3d-Objekte schlussendlich basieren.
Zur Vermeidung von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen sollte daher auch im Vorfeld geklärt werden, was problemlos verwendet werden darf und welche Daten verwendet werden dürfen.