"getracte" Bilder öffentlich verwenden?

1 Antwort

Das kommt darauf an.

Das Urheberrecht schützt grundsätzlich die schöpferische Leistung des Urhebers, das geistig-kreative Element. Aus diesem Grunde sind Darstellungen, die rein wissenschaftlicher oder technischer Art sind, nicht vom Urheberschutz umfasst. Die 3d-Drucktechniken bspw. könnten Patent- und Markenrechten verletzen ebenso wie Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechte.

Die 3d-Modelle können aber auch urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn der künstlerische Beitrag überwiegt oder messbar ist. Daran anknüpfend wären auch die Zeichnungen und Pläne, nach deren Maßgabe die 3d-Modelle angefertigt werden, urheberrechtlich geschützt. Denkbar ist daher auch der Schutz der mathematischen Formeln und Objekte, auf denen die 3d-Objekte schlussendlich basieren.

Zur Vermeidung von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen sollte daher auch im Vorfeld geklärt werden, was problemlos verwendet werden darf und welche Daten verwendet werden dürfen.