Wer zahlt das Gesundheitszeugnis und ist es für immer gültig?
Hallo,
ich fange bald eine Arbeit als Servicekraft im Gastronomiebereich an.Dafür benötige ich ein Gesundheitszeugnis.Ich hab gesehen, dass es 27,50 € kostet.Kann man bei der Arge erfragen, ob die das zahlen?
Ich hab vor 4 Jahren ehrenamtlich in einem Bewerbungs-Cafe für Jugendliche mitgemacht, dort benötigte ich auch ein Zeugnis. Ist dieses noch gültig?
Wer kennt sich aus?
Vielen Dank für gute Infos :)
4 Antworten
ein gesundheitszeugnis ist unbegrenzt lange gültig, sofern du 3 monate nach ausstellung eine tätigkeit aufgenommen hast, die dieses zeugnis verlangt
grundsätzlich kann jeder arbeitgeber 1x jährlich von seinen arbeitnehmern verlangen, ein neues gesundheitszeugnis vorzulegen, inwieweit der arbeitgeber für kosten aufnimmt, muß man selbst mit ihm abklären
von der ARGE wirst du diese kosten nicht erstattet bekommen, da sich da leider sämtliche erstattungsansprüche geändert haben, du kannst diese kosten aber im darauffolgendem jahr von der steuer absetzen
Bei diesem Zeugnis handelt es sich wahrschlich um die Bestätigung, dass du im Gesundheitsamt an dieser Unterweisung im Umgang mit Lebensmitteln teilgenommen hast. Dieses Gesundheitszeugnis ist meines wissens unbegrenzt gültig.
Ein Gesundheitszeugnis ist nur begrenzt gültig, glaube nur ein paar Monate. Schließlich geht man im Allgemeinen davon aus, dass man sich mit Krankheiten infiziert (HIV, Hepatites ect.)oder sonst irgendwelche Gebrechen bekommt.
das Gesundheitszeugnis ist für immer gültig, musst aber jedes Jahr eine Belehrung dazu bekommen
Du redest hier von dem "großen" Gesundheitszeugnis, bei dem du Untersuchungen durchmachen mußt, du mußt Stuhl abgeben und .. Dieses Zeugnis wird aber nur noch dann benötigt, wenn man direkt mit der Lebensmittelverarbeitung zu tun hat. Je nach Bundesland ist das unterschiedlich gültig, meist nur ein Jahr.
Als Servicekraft ist aber dieses Zeugnis nicht verlangt, da ist nur die Unterweisung im Umgang mit Lebensmitteln (oder wie es sonst genau heißt) erforderlich. Dies ist dann in der Regel unbegrenzt gültig, wobei es offensichtlich auch Bundesländer gibt, bei denen es jährlich durch eine neue Unterweisung quasi wieder verlängert werden muß.
Grundsätzlich gibt es aber auch das von dir erwähnte Gesundheitszeugnis, was aber hier in der Frage nicht angesprochen ist. Vor vielen Jahren war es so, dass dieses "große" auch für Verkaufskräfte, Bedienungen usw verlangt war.