Geschwindigkeitsschild an normalem PKW freiwillig?
Guten Tag,
gleich vorab: es geht mir nicht darum, ob das ganze Sinnvoll ist, oder welchen Zweck meine Idee erfüllt, nur ob verboten oder nicht!
Ich würde gerne an meine Auto ein von Anhängern bekanntes Geschwindigkeitsschild anbringen, das in meinem Fall die im Fahrzeugschein angegebene Höchstgeschwindigkeit von 163 km/h zeigt. Leider lässt Paragraph 58 STVZO das Anbringen von Geschwindigkeitsschildern auf freiwilliger Basis an Fahrzeugen, an denen es nicht verpflichtend ist, offen. Selbstverständlich entspricht das Schild den sonst geforderten Bedingungen aus oben genanntem Paragraphen (siehe Bild)
Bzw. wenn verboten, was droht mir?
Vielen Dank für alle Antworten und viele Grüße,
Julian
6 Antworten
Zum einem, mach lieber 160. Zum anderen wenn die Farben nicht die gleichen sind, wir keiner verstehen was du damit meinst. Dann würde ein Km/h unterrum noch helfen. Aber eigentlich, was soll das bringen. Wer genervt hinter dir ist, selbst bei 160, wir genervt hinter dir sein. Ende.
Danke für die Antwort! Wenn ich 160 draufklebe habe ich sorge, gegen Paragraph 58 STVZO zu verstoßen. Abs. 1 regelt:
"Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an."
Wenn ich also bei eingetragenen 163 auf das Schild 160 schreibe wäre das ja ein Verstoß.
Hey Quuel 🙂✨!
Kein Ding, kannst Du machen. Ich find's witzig, hatten wir am Porsche damals auch😂. Muss mal schauen, ob ich da noch ein Bild finde...
Liebe Grüße, Christoph 🖖💨
Gönn Dir, Julian 😂. Auf jeden Fall!
Ich persönlich finde es witzig. Daher würde ich bei Dir such nicht auf- oder abrunden, so der die 163 direkt drauf schreiben. Meines Erachtens erzeugst Du bei den stärker Motorisierten, die hinter Dir "warten" , ein Lächeln im Gesicht.
Wir hatten 306 hinten drauf, laut Tacho hat er das auch geschafft, obwohl weniger eingetragen waren. Ich fand das damals witzig und heut eigentlich auch. Unser Geländewagen jetzt fährt 171km/h - so ändern sich die Zeiten 🙂🖖
Es ist nicht verboten Kennzeichnungen anzubringen, die nicht vorgeschrieben sind, es sei denn, sie sind bestimmten Fahrzeugen vorbehalten. Zwei Beispiele:
Laut ADR ist eine Beschriftung auf gewissen Transportern vorgeschrieben, wenn sie über keine Zwangsbelüftung verfügen: "Achtung / Keine Belüftung / vorsichtig öffnen" https://www.gefahrgut.de/themen/industrie-handel-arbeitsschutz/die-unsichtbare-gefahr. Wenn man sich das Schild auf seinen VW Polo klebt, obwohl man damit nur zur Eisdiele fährt, ist das kein Verstoß, da man mehr macht, als man müsste, und daraus keine negative Folge hervorgeht.
Nicht hingegen darf man aus Spaß solch Aufschriften wie "Feuerwehr" oder Polizei" anbringen, da so ein Einfluss auf andere Verkehrsteilnehmer wahrscheinlich wird und man sich der Amtsanmaßung strafbar machen kann.
Leider lässt Paragraph 58 STVZO das Anbringen von Geschwindigkeitsschildern auf freiwilliger Basis an Fahrzeugen, an denen es nicht verpflichtend ist, offen.
Wenn es nicht verboten ist, ist es erlaubt.
das werden viele für deine Startnummer halten
auf die Höchstgeschwindigkeit werden die wenigsten kommen. lass den Quatsch, wenn du dich nicht lächerlich machen willst.
Hallo Christoph, das würde mich aber interessieren, mit dem Porsche! Ich glaube mit Nationalitätskennzeichen "D" und Geschwindigkeitsschild "163" an einem 65 PS starken Renault Modus habe ich den Alman-Wagen des Jahrhunderts