Geschäftsführer online Banking?

2 Antworten

Natürlich kannst bzw. solltest du die Kontovollmacht der Gesellschafter widerrufen. Das ist nicht deren Aufgabe und du trägst die Verantwortung für alles.

Du bist der einzige, der die Gesellschaft nach außen vertreten darf.

Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, musst du schnellstens die Insolvenz bekanntgeben.

Als GEschäftsführer mit voller Pro Cura kannst du die Konten sperren. Diese können natürlich auch wieder entsperrt werden. ISt das Unternehmen Zahlungsunfähig?


Jakobsss 
Fragesteller
 26.05.2024, 01:00

Ja ist zahlungsfähig, wer kann das entsperren ich als Geschäftsführer oder die Gesellschafter?

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