Gemeinderats Wahlen - Ohne Liste was gilt?
Und zwar folgendes, am 09.06. wurde in unserem Dorf ein neuer Gemeinderat gewählt. Im Vorgeld wurde ein Flyer mit Kandidaten verteilt und deren Namen.
Da es im Vorfeld versäumt wurde, Namen zu nennen, konnte man nur auf den Wahlzettel bis zu 6 Personen Namentlich nennen (Hinweis darauf: Mit Hinsweis wer gemeint ist).
Jetzt ist es aber so, dass eine Person die auf dem Flyer als Wahlvorschlag beworben wurde, überwiegend mit ihren Namen auf dem Wahlzettel notiert wurde. Diese hat auch mehrheitlich mehr Stimmen, dieses wurde bei der Auszählung aber nicht genommen, da wir im Dort zwei Personen mit dem selben Namen haben. Ist das rechtens?
1 Antwort
Natürlich ist das rechtens. Wenn es mehrere wählbare Personen mit gleichem Namen gibt, muss eindeutig gekennzeichnet werden, wer gemeint ist, z.B. durch Angabe der Adresse. Ansonsten ist der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei zu erkennen.
Der Zettel ist nichts Anderes als Werbung, also keine offizielle Liste.
Ich habe es befürchtet, auch wenn im Vorfeld der Name auf dem Wahlfyler gestanden hat?