Gemälde teuer verkaufen?

3 Antworten

Das Beste ist, du lässt dich von einem Steuerberater eine Stunde genau aufklären:

Wenn du privat EIN Gemälde im Internet an eine Privatperson selbst verkaufst, solltest du das nicht beim Finanzamt als gewerbliche Einnahme angeben - müssen. Nur dann bist du ja kein Kunsthändler: Unter anderem deshalb sind ja besondere und erst recht vermögende Leute so nebenbei absolut gegen die Abschaffung des Bargelds und häufig auf Kurztrips mit Aktenkoffern.

Aber je mehr du das gewerbsmäßig ausübst, je mehr handelt sich dann um die Berufstätigkeit eines Händlers, eines Kaufmanns, also musst du dafür einen Gewerbeschein holen und deine Ausgaben und Einnahmen beim Finanzamt zur jährlichen Einkommensteuererklärung vorlegen.

Solltest du die Gemälde selbst erzeugen, musst du dich dafür als freiberuflich Selbstständiger (Unternehmer) beim Finanzamt anmelden, dazu wiederum deine Einnahme-Überschuss-Rechnung jährlich abgeben, bist dadurch Gewerbesteuer befreit, aber nur, wenn du deine Gemälde nicht selbst verkaufst, sondern zum Beispiel von einer gewerblich angemeldeten Galerie für einen vereinbarten Eigenanteil verkaufen lässt.

Ich würde zu einem namhaften Auktionshaus geben, dort ist es am einfachsten geregelt und es sehen potentielle Kunden