Geldwäsche?
hi,
ein Beispiel.
Person A angagiert person B, die girokonto auf ihre namen oder per falschen Pässen eröffnen um auf diese Konten, zuvor per gefälschter Überweisungaufträge per Beleg, geld zu empfangen. Person B, wird verhört und sagt, dass er alles Person A übergeben hat, und Person A ihm als verdienst 10% des betrages gab. Person A wurde festgenommen aufgrund 8 jähriger Ermittlungen und eine Hausdurchsuchung und Firmenräume. Bei Person A zuhause wurde kein Geld gefunden, auch keine Illegal zugeflossenen gelder auf seinen Girokonten.
Der Sta sieht eine Geldwäsche in diesem zusammenhang, da dieser sagt, Person A habe, geld seiner Firma Geliehen, und muss dies schriftlich festhalten und dies der Bank übergeben bevor es eingezahl wird.
zu meinr frage,
Das mit der Firma einzahlung per Bareinzahlung von diesem geld was ergaunert worden ist kann doch nicht gestützt werden, er kann ja sagen, dass er das Geld in Casinos, oder auf der Strasse gefunden hat. Bei Person A wurde auch garkein Bargeld gefunden, was eigelich eine vorraussetung bei geldwäsche ist, denke ich mal. Gibt es ein BGH urteil oder irgend ein anderes , welches man sich ranziehen könnte.
danke
mfg
1 Antwort
Eine Firma muss immer nachweisen können, woher sie ihre Geldeingänge hat.
Nur weil zuhause kein Geld gefunden wurde, bedeutet das nicht, dass keine Geldwäsche stattgefunden hat.
Wenn man Geld (noch dazu offenbar größere Summen) "auf der Straße findet" ist man verpflichtet dieses abzugeben, es gehört ja schließlich Jemand.. Zudem könnte es ja auch aus einem Verbrechen stammen.
Auch ein Gewinn im Kasino kann überprüft werden, Person A würde ja wohl wissen, wann und wo sie einen Gewinn in nennenswerter Höhe gemacht hat. Das Kasino kann die Auszahlung eines solchen Betrags am besagten dann ja nachweisen.
Ich halte es auch für zweifelhaft, dass der BGH oder sonst ein Gericht in Deutschland Urteile fällen, die Kriminelle begünstigen und die Arbeit der Ermittlungsbehörden behindern.
Bleibt zu hoffen, dass die Ermittlungen erfolgreich abgeschlossen werden und Person A und auch sein Helfer, Person B, ihrer gerechten Strafe zugeführt werden.
Die Strafverfolgungsbehörden beider Länder werden dann tätig.
Nach Feststellung des Sachverhalts, kommt dann unter Umständen auch eine Auslieferung ins andere Land in Frage. Hier spielt dann jedoch auch die Staatsbürgerschaft eine Rolle:
Ein Deutscher Staatsbürger, der wegen einer Straftat im Ausland in Deutschland verhaftet wird, wird dann hier abgeurteilt. Wird er in dem Land verhaftet, in dem er die Straftat begangen hat, wird er im Regelfall dort verurteilt.
das heisst also, das z.b. die Taten in Deutschland begangen wurden, ein anderes Land geschädigt ist, das geld von dem Anderen Land wurde sozusagen in Deutschland gewaschen, und Deutsches Gesetz wird wegen der geldwäsche eingesetzt, obwohl es in einem anderen Land vielleicht nicht zu so einer hohen strafe kommen könnte als in Deutschland. Der betrüger wird nicht ausgeliefert da er derutscher Saatsbürger ist.
Normalerweise ja. Aber ich glaube kaum, dass Geldwäsche woanders weniger bestraft wird, als hier.
wie wäre es, wenn z. B. zugeflossenes Geld aus dem Ausland gutgeschrieben wird. hat die Geldwäsche dann in Deutschland oder in dem jeweiligen land welches geschädigt ist stattgefunden?
sozusagen, z.B. Japanisches geld in deutschland gewaschen, mal dratsiche gesagt, welches gesetz kommt da in frage?