Geld zurück?

4 Antworten

Findest Du es nicht ekelhaft, wenn Du Dich auf diese Weise aus der Affäre ziehst?

Sie hat Dir Geld geliehen und Du zahlst es nicht zrück. Du solltest Dich schämen, egal wie es juristisch aussieht.

Allein der Anstand gebietet es ihr das Geld wieder zu geben.

Grundsätzlich ist es, für sei leider, jedoch so, das es offensichtlich nichts schriftliches darüber gibt und somit nichts nachweisbar ist.

Nur Mal unter uns gesagt: das Risiko das sie ihr Geld auf andere Art und Weise zurückholt, wären mir die paar Euro nicht wert

Zumindest habe ich eine Ahnung, warum sie dich aus ihrem Leben entfernt hat!

Das war kein Geschenk und kein Kredit, sondern eine unbefristete Leihgabe für die Zeit der Partnerschaft. Die Verjährungsfrist beginnt also erst nachdem sie dich hinaus geworfen hat. Die Verjährung tritt erst zum 31.12.2027 ein. Abgesehen davon ist die Rückgabe einer Leihgabe auf Treu und Glauben eine Sache der Ehre, von der du anscheinend zu wenig hast. Schäm dich, du Strolch!


KlausKleber51 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 20:33

Ich musste mich von ihr trennen, aufgrund von Ereignissen welche wirklich beschämend waren, ob jene allerdings von mir initiert wurden, wage ich zu bezweifeln. Denn leider ist narzisstischer Missbrauch nicht anzeigbar. Danke für die hier qualitativ fundierten Anztworten und im Besonderen an wazap für diesen Fingerzeig

HansWurst45  29.04.2025, 21:08
@KlausKleber51

Dann wäre es mir noch mehr ein Anliegen, reinen tisch zu machen und die Kohle zurückzugeben