GEHALT FSJ?

2 Antworten

Du bist im Freiwilligendienst sozialversichert. Sprich, der Träger und die Einsatzstelle zahlen für dich die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Das ist zwar kein Geld, was bei dir auf dem Konto eingeht, aber dennoch eine Art Bezahlung, die für dich durchaus vorteilhaft ist.

Ansonsten gibt es noch das Taschengeld. Das liegt 2023 bei maximal 438 Euro im Monat. Das ist aber das Maximum! Viele Einsatzstellen zahlen dann doch eher weniger...

Ebenfalls gibt es noch Einsatzstellen, die Unterkunft, Verpflegung oder Dienstkleidung zur Verfügung stellen. Das geht auch zusätzlich zum Taschengeld, wobei die, die das bieten, dann eben doch oft nicht den vollen Taschengeldbetrag zahlen.

Ein Freiwilligendienst ist also keine gute Möglichkeit, um Geld zu verdienen. Darum geht es in diesem Jahr aber auch nicht. Es geht um das Sammeln von verschiedenen Erfahrungen und damit verbunden oft berufliche Orientierung, Einsatz für die Gesellschaft, "etwas zurückgeben", die Möglichkeit, etwas ganz neues auszuprobieren, was man sonst vielleicht nie gemacht hätte. Und bei manchen geht's eventuell auch noch darum, durch dieses Jahr bessere Chancen auf Studien- oder Ausbildungsplätze zu haben.

141006e  01.11.2023, 13:23

kann man mit dem Taschengeld alles machen was man will (zb klamotten kaufen)? weil ich gehört habe, dass dies nur für bestimme Dinge ausgezahlt wird.

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HappyMe1984  01.11.2023, 16:30
@141006e

Das Taschengeld steht dir zur freien Verfügung! Da gibt es keine Regeln, was du damit machen darfst oder nicht. Allerdings lässt diese recht geringe Summe wirklich keine großen Sprünge zu. Erst recht nicht, wenn du davon z. B. noch ein ÖPNV-Ticket bezahlen musst oder gar Miete, Essen und so...

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Als FSJler erhält man regelmäßig nur ein "Taschengeld".

https://ib-freiwilligendienste.de/taschengeld-im-fsj/?mtm_campaign=GSN_Generisch_FSJ_de_DE&mtm_kwd=FSJ%20Bezahlung&mtm_medium=SEM&mtm_cid=15823352354&mtm_group=FSJ&gclid=EAIaIQobChMI1bz57dKp_QIVh4XVCh1S3QL1EAAYASAAEgJ8T_D_BwE

438,- € ist die gesetzlich festgelegte Obergrenze für dein Taschengeld.

Sie gilt einheitlich für das Taschengeld im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) sowie des Bundesfreiwilligendienstes (BFD). Es gibt keinen Unterschied zwischen Ost und West. Außerdem kann man als Freiwillige*r Verpflegung, Dienstkleidung sowie Unterkunft oder entsprechende Geldersatzleistungen erhalten. Der tatsächliche Gesamtbetrag hängt von der Höhe des Taschengelds und den gezahlten Geldersatzleistungen ab.