Gebete nachholen?

5 Antworten

Also laut Predigern wie Abul Baraa kannst du keine Gebete nachholen, die du bewusst nicht gebetet hast. Schau hier. Du kannst jedoch Gebete nachholen, die du vergessen oder verschlafen hast:

Wer ein Gebet vergisst oder verschläft, muss bei der ersten, sich bietenden Gelegenheit das versäumte Gebet nachholen, wie wir aus folgenden Hadit erfahren:
"Wer ein Gebet vergisst, verrichtet es, sobald er sich daran erinnert." (21)
Wer dagegen das Gebet absichtlich nicht verrichtet, weil er es nicht als eine vorgeschriebene Pflicht anerkennt, wird als Ungläubiger betrachtet. In einem Hadit lesen wir:
"Die Verpflichtung, welche uns (Muslime) von ihnen (den Ungläubigen) unterscheidet, ist das Gebet; wer es unterlässt, ist ungläubig." (22)
(21) Überliefert bei An-Nasa'yy und At-Tirmidyy
(22) Überliefert bei Ahmad und den übrigen Verfassern der Sunna- bzw. Hadit-Sammlungen

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 22

SetzenSieSich  22.03.2024, 09:02

Das würde ich fast genauso unterschreiben. Aber wer vergisst kann die nachholen. Aber wem es einfällt aber dann es unterlässt, da habe ich vom anderen gehört ist kein Ungläubiger, vielmehr er ist ein Sünder. Und muss in seiner Tabwaa aufrichtig bereuen und es nicht wiederholen lassen kommen die zu unterlassen.

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Salam Aleykum,

5 mal Ishaa Gebete nacheinander?

nein, das geht nicht.

Wenn du wirklich seit Jahren Gebete absichtlich verpasst hast, kannst du sie eigentlich nicht mehr nachholen.

Allah sagt im Quran, dass wenn jemand Gebete vergessen oder verschlafen hat, dann muss er die Gebete nachholen, so schnell wie möglich.

Also fang heute mit Fajr neu an und versuch keine Gebete mehr zu verpassen.

SetzenSieSich  22.03.2024, 09:01

Das würde ich fast genauso unterschreiben. Aber wer vergisst kann die nachholen. Aber wem es einfällt aber dann es unterlässt, da habe ich vom anderen gehört ist kein Ungläubiger, vielmehr er ist ein Sünder. Und muss in seiner Tabwaa aufrichtig bereuen und es nicht wiederholen lassen kommen die zu unterlassen.

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Natürlich kannst du Gebete nachholen, so viele du möchtest und auch viel mehr Gebete beten, als du vorgeschrieben bekommen hast.

Damit zeigst du deinem Gott, dass du glaubst, dass er ein einzelnes Gebet nicht erhören kann, also insoweit unfähig ist.

Meinst du denn wirklich, er freut sich über so viel Geplapper?

Was würde wohl ein normaler Mensch von dir halten, wenn du ihm immer wieder und das mehrmals täglich dasselbe vorplapperst?

Und glaub mir, Gott ist verständiger als jeder normale Mensch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Auf auf Basis von Logik (Denkvermögen) und Fakten, Bibel.
bqrolqro 
Fragesteller
 14.02.2024, 01:22

So Herbert, du hast die Frage Aufjedenfall nicht verstanden.😊

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Herbert1S  14.02.2024, 01:29
@bqrolqro

Die Frage habe ich sehr wohl verstanden. Aber wem Gott hinreichenden Verstand gegeben hat, wird mir zustimmen können.

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Herbert1S  14.02.2024, 03:02
@bqrolqro

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Du hast auf Basis von Glaubens-Vorschriften deine Frage gestellt.

Da ich von solchen "einengenden" Glaubensvorschriften nichts halte, habe ich dagegen auf Basis von Logik und Verstand geantwortet.

Und glaub mir, ein Schöpfergott, der die Erde und Menschen erschaffen hat, handelt nicht auf Basis von Glaubensvorschriften, sondern auf Basis von Logik und Verstand (Denkvermögen).

Also sollte man meines Erachtens auch auf Basis von Logik und Verstand (Denkvermögen) zu ihm beten. Nicht aber auf Basis von von Menschen gemachten Glaubensvorschriften.

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Herbert1S  14.02.2024, 03:28
@Herbert1S

Ergänzung von Herbert1S:

Der Prophet (Jesus) lehrte folgendes:

"Gott ist Geist, und die ihn anbeten, die müssen ihn im Geist ("Grips") und in der Wahrheit anbeten". (Joh 4,24).

"Wenn ihr aber betet, sollt ihr nicht plappern wie die von den Nationen; denn sie meinen, dass sie um ihres vielen Redens (betens) willen erhört werden". (Mt 6,7).

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Laut Hanafitischen Rechtsschule wäre es kein Problem nach dem Pflichtgebet von Isha 5 Isha Gebete zu beten, die man nachholen muss. Dies wäre gültig und kein Problem. Und Allah weiß es am besten

Kommt drauf an welcher Rechtschule du folgst