Gaspreisbremse, Abrechnung pauschal oder ab dem 1.1.23?

1 Antwort

Die Heizkostenverteiler messen/zählen keinen Gasverbrauch, sondern fiktive Einheiten.

Die Umlage der Heizkosten erfolgt auf Grundlage der Gesamtkosten der Heizungsanlage.

Die Gaspreisbremse gilt ja für den Gesamtverbrauch des Hauses, nicht für einzelne Mieter.

Gaspreisbremse bedeutet das bis zu einem bestimmten Verbrauch eine kWh nur max. 12 Cent kostet und jede kWh darüber dann der volle Preis laut Anbieter.

Florian745 
Fragesteller
 04.10.2023, 13:42

"Gaspreisbremse bedeutet das bis zu einem bestimmten Verbrauch eine kWh nur max. 12 Cent kostet und jede kWh darüber dann der volle Preis laut Anbieter."

Genau da Stelle ich mir eben die Frage warum nicht zu dem Datum des Stichtag abgerechnet werden muss. Im Dezember hatte unser Vermieter einen Gaspreis von 21ct. /kWh. Da die Gaspreisbremse erst ab 1.3. Rückwirkend zum 1.1. Gilt, müsste doch das im Dezember verbrauchte Gas mit 21ct in Rechnung gestellt werden und erst ab dem 1.1.23 mit dem Preisdeckel von 12ct.

Wenn nun 80% des gesamten verbrauch unabhängig vom Zeitpunkt des verbrauches mit 12 CT gedeckelt wird, wozu gibt es dann das Datum 1.3. rückwirkend zum 1.1.23? Geht es dabei nur um die Senkung der monatlichen Abschläge? Also das erst ab dem 1.3. die Abschläge mit Berücksichtigung der Preisbremse rückwirkend zum 1.1. gesenkt wurden?

Gruß Florian

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