Garten in Naturschutzgebiet

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Was ihr dürft und was nicht, fragt ihr am besten bei Eurer Stadtverwaltung nach. Die sind dafür zuständig. Sofern ihr euren Garten in einer Kleingartenanlage habt, dies sind meist doch Vereine, da können Euch die Vereinsmitglieder Tipps geben, was man darf und was nicht.

Unser garten(Grundstück) liegt auch in einem Naturschutzgebiet, aber in der Bretagne. Bei der Bewirtschaftung der Aussengelände haben wir keine Auflagen, aber bei der Bebauung schon. Nicht nur die Bebauungsgröße, auch die Art der Bebauung. So mußten wir Schiefer für ein neues Gebäude als Dach nehmen, Holzfenster konnten wir als Auflage abwenden. Auch bei der Entwässerung, bzw. einer hauseigenen Kläranlage wird genauestens kontrolliert. Ich denke, ihr braucht auf jeden Fall einen rechtsgültigen Bauantrag. Euer Gebiet ist nach Baurecht ich meine 35 a Aussengelände und hier in unserer Stadt in D'land wurden da schon Häuser recht flott wieder abgerissen. Dies gilt auch für Lauben.

Da fragst Du am besten in der Bauordung (Bauamt) der Gemeinde nach, zu der das Grundstück gehört. Dort findest Du alle Auflagen für die Bebauung geregelt. Die werden Dich auch mit der zuständigen Naturschutzbehörde weiterverbinden, wenn der Garten ausserhalb des gemeindlichen Bebauungsgebietes liegt.

Für eine gezielte Antwort müsste man die Genaue Lage - mit Flurnummer - des Gartens kennen.

Alles was in einem Naturschutzgebiet steht muss vorher mit der Gemeinde abgestimmt werden.

Du kannst nichts verändern ohne Genehmigung.

ALSO ES IST IN KEINEM VEREIN, SONDERN IN WEINBERGEN,EIN PRIVATER GARTEN...ABER DANKE WERD MCIH MAL BEI DER STADT MELDEN! MERCI