Wohnen auf pachtland?

3 Antworten

Genau kann man das nicht sagen. Es gibt Fälle wo dies möglich ist aber in der Regel nicht.

Grund: Die Stadt muss sicherstellen dass die Infrastruktur auf Bauerwartungsland vorhanden ist. Wasser Strom aber auch Telefon etc. Dabei genügt es nicht, dass Wasser vorhanden ist, sondern auch der notwendige Druck.

Dazu kommt, dass auch der Postbote Zeitungsausträger etc. die Wohnung versorgen muss. Dazu kommen ggfs. noch Straßenanbindung.

Aus diesen Gründen ist das Wohnen nur auf Bauland zugelassen ist.

Wenn es sich um Bauland handelt, dann muss die Laube auch noch diverse Voraussetzungen für Wohnhäuser erfüllen. Dazu gehlrt nicht nur die Toilette sondern auch Brandschutz Bestimmungen ua.

Die Auflagen sind so hoch, dass es normalerweise nicht zulässig ist.

Bubo1  24.06.2019, 05:43

Muß man bei der Gemeinde erfragen.

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Hat Dein Pachtland eine (meldefähige) Adresse?

= frag bei der Meldebehörde, das ist Deine Gemeinde, an...

Meldetechnisch wärst Du aber im Zweifel dann halt wohnsitzfrei/obdachlos...

= wenn Dir das praktisch (Beruf, Postadresse etc.) keine Probleme bereitet...

was anderes ist es aber mit so Dingen wie Anschlusszwang an Kläranlage, Heizung usw. = wenn da irgendwas nicht so erlaubt ist, wie Du es lösen könntest, kann es sehr schnell gehen mit echter Obdachlosigkeit (wenn eine Behörde Dir irgendwas davon verbietet bzw. Dein "Wohnen" unterbindet, wenn x oder y nicht erfüllt ist...)

= also wieder: erkundige Dich bei Deiner Gemeinde/Stadt...

Ein "Laube" definiert sich dadurch, dass sie "nicht dauerhaft bewohnbar sein darf".

Somit ist die Antwort Nein, du darfst es nicht.

In dem Moment wo du es dürfen würdest, wäre es keine Laube auf einem Gartengrundstück sondern ein genehmigtes Wohngebäude.

Diese wiederum dürfen nur in ausgewiesenen Wohngebieten erstellt werden.

Lauben mit 60qm Grundfläche sind im Übrigen auch genehmigungspflichtig. Da stellt sich die zweite Frage ob diese Laube überhaupt dort stehen darf wo sie steht.

Wenn man nun anfängt in der Sche...e zu rühren, kann es sein, dass es anfängt zu stinken.

... in Bezug auf Anfragen bei der Baubehörde. Mit dem Ergebnis --> illegale Bauten, Strafanzeige, Abrissverfügung usw.