garantie auf Ausstellungsstück?

3 Antworten

Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers und an dessen Bedingungen geknüpft. Von daher beim Hersteller bzw. Händler nachfragen.

Gewährleistung ist die gesetzliche Regelung gilt aber nicht für 3 Jahre alte Sachen sondern beschränkt sich auf max 24 Monate.

Auf Aufstellungsstücke gibt es keine oder nur verkürzte Garantie! Sagen die einem auch immer direkt beim kauf.

Ein guter Polsterer kriegt das wieder hin, wird aber teuer...

Auf alle gekauften Waren hat man eine gweisse Garantie. Wie es bei solchen hochwertigen Möbeln aussieht, k. A.

Das sollte aber auch dem Kaufvertrag hervorgehen,

Aber nach drei Jahren Gebrauch sehe ich da nicht viel Hoffnung.

Ich würde mal einen Polsterer nachsehen lassen; lass dir einen Kostenvoranschlag geben oder stelle den definierten Auftrag in "My Hammer" zum Angebot.