Garage vermieten? Wir wohnen in einem eigentlich 1 familienhaus??

3 Antworten

Mietvertrag ist Mietvertrag und der kann nicht einseitig geändert werden. Deshalb müsst Ihr überhaupt keinen zweiten Mieter für die Garage dulden.

Sachen werden verstellt

Was sind das denn für Sachen? Eine Garage hat doch nur den Zweck, Kraftfahrzeuge einzustellen. Gelagert werden darf allenfalls Kfz-Zubehör, wie z. B. Reifen. Alles andere hat darin sowieso nichts zu suchen. Das ist Euch scheinbar nicht klar.

so eine einseitige veränderung eines mietvertrages, auch nur für ein teil-objekt wie eine garage, ist unzulässig.

wenn die vermieterin uneinsichtig ist, drohe ihr mit einem anwalt und mache ihr klar, dass die neuen mieter trotz eines schlüssels nichts in deiner garage zu suchen haben.