Garage vermieten? Wir wohnen in einem eigentlich 1 familienhaus??
Wir wohnen in einem Einfamilienhaus , dies wurde umgebaut, so das das Obergeschoss nun eine separate Wohnung ist. In unserem Vertrag ist auch die Garage mit drin. Jetzt sollten wir mitten neuen Mietern die Garage teilen, nun stellt sich aber eindeutig heraus dass diese gemeinsame Nutzung nicht funktioniert, Sachen werden verstellt, falsche Behauptungen aufgestellt, Vermieterin sagt wir sollen es unter uns klären, soll 50/50 aufgeteilt werden…..
vertraglich in unserem Mietvertrag, unser Vertrag läuft schon länger
Wenn keine Lösung gefunden wird, kann ich theoretisch die Sachen einfach rausstellen und zuschließen oder ? Lg
3 Antworten
Mietvertrag ist Mietvertrag und der kann nicht einseitig geändert werden. Deshalb müsst Ihr überhaupt keinen zweiten Mieter für die Garage dulden.
Sachen werden verstellt
Was sind das denn für Sachen? Eine Garage hat doch nur den Zweck, Kraftfahrzeuge einzustellen. Gelagert werden darf allenfalls Kfz-Zubehör, wie z. B. Reifen. Alles andere hat darin sowieso nichts zu suchen. Das ist Euch scheinbar nicht klar.
so eine einseitige veränderung eines mietvertrages, auch nur für ein teil-objekt wie eine garage, ist unzulässig.
wenn die vermieterin uneinsichtig ist, drohe ihr mit einem anwalt und mache ihr klar, dass die neuen mieter trotz eines schlüssels nichts in deiner garage zu suchen haben.