"Gaming"-Notebook von der Steuer absetzbar?
Hallo zusammen,
zunächst zu mir: Ich bin 16 Jahre alt, noch Schüler und wohne in Nrw.
Ich habe vor, mir demnächst ein Notebook für 1.099€ (bzw. mit einem Gutscheincode 850€) zu kaufen. Das Notebook ist vom HP und trägt das Wort "Gaming" im Namen.
Ich würde das Notebook für schulische Angelegenheiten, für Videos gucken und zum seltenen Zocken verwenden
Meine Frage ist nun, ob das Notebook zum vollen Preis bzw. zu einem gewissen Anteil abgesetzt werden kann.
MfG
Bonusfrage: Kann mir irgendwer ein Notebook/Laptop mit einer guten und aktuellen Intel-Cpu und ner guten und aktuellen Grafikkarte empfehlen, indem nicht das Wort "Gaming" enthalten ist?
4 Antworten
Wie viel Steuern hast du denn gezahlt, dass du es absetzen möchtest?
Schulbedarf kann von deinen Eltern nicht abgesetzt werden, dafür bekommen sie Kindergeld.
Wenn du eigenes Geld verdienst, würde so etwas wie ein Computer u.U. durchaus unter Werbekosten fallen, allerdings hat man hier schon einen recht hohen Freibetrag und wirklich teure Anschaffungen muss man gut begründen können. Wenn du z.B. 3D Rendering machst, brauchst du auch eine potente Grafikkarte.
Nein, du, als Kind, wirst bereits staatlich gefördert. Eltern können dafür nichts abschreiben, sie können nur Dinge oder Dienste abschreiben, die sie, als Steuerzahler, brauchen um weiterhin gute Steuerzahler zu bleiben.
Sounds Like "Steuerbetrug"
Allerdings, wenn du noch Schüler bist, wo sollen die Steuern herkommen, die du mit einer Steuererklärung zurück haben willst, wenn du als Schüler überhaupt keine Lohnsteuer oder Einkommenssteuer zahlst?
Die Anschaffung würde natürlich über meine Eltern geschehen, ich gebe ihnen quasi nur mein Taschengeld dafür, so nach dem Motto "Ich hab das Notebook gekauft"
Und deine Eltern setzen es von Ihren Steuern ab. Und was hast du am Ende davon? Sofern deine Eltern besagten Laptop absetzen können.
Nein, kannst du nicht. Außer es ist für deine Selbstständigkeit(o. Beruflich) gedacht.
Die Anschaffung würde natürlich über meine Eltern geschehen, ich gebe ihnen quasi nur mein Taschengeld dafür, so nach dem Motto "Ich hab das Notebook gekauft" Es muss ja nicht zwangsweise genannt werden, dass das Notebook für mich ist
Nein, aber das würde nur gehen wenn du(deine Eltern) es zu 99% nur für berufliche zwecke nutzen würden. Sie müssen auch angeben was genau damit gemacht wird.
Schule ist aber keine Arbeit . Ergo kannst Du es auch nicht von der Allgemeinheit bezahlen lassen . Die zahlt das nämlich mit Ihren Steuern .
Die Anschaffung würde natürlich über meine Eltern geschehen, ich gebe ihnen quasi nur mein Taschengeld dafür, so nach dem Motto "Ich hab das Notebook gekauft"
Die Anschaffung würde natürlich über meine Eltern geschehen, ich gebe ihnen quasi nur mein Taschengeld dafür, so nach dem Motto "Ich hab das Notebook gekauft". Es muss ja nicht genannt werden, dass das Notebook für mich ist