Führerscheinerweiterung B196 vorher machen?

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Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden, das sollte meiner Ansicht nach auch für die Zeit des Vorbesitzes gelten. Die FeV räumt schließlich eine einjährige Frist zwischen Abschluss der Ausbildung und Eintragung der Schlüsselzahl ein, §6b FeV:

(5) Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.