Führerschein im Ausland?

2 Antworten

Nur wenn du in dem betreffenden Land zum Zeitpunkt des Fueherscheinerwerbs deinen regelmaessigen Aufenthaltsort hattest, also mindestens 180 Tage dort gewohnt hast.


princesshy235 
Beitragsersteller
 04.04.2025, 10:40

Ja aber ich kenne mehrere Leute die es in ihrem Heimatland gemacht haben obwohl sie die letzten 6 Monate hier gelebt haben. Ohne Probleme konnten die das umschreiben

Du musst nicht nur dort gemeldet sein sondern nachweislich 180 Tage am Stück dort gelebt haben, sonst geht dein Plan nicht auf