Fristlose Kündigung Azubi?
Hallo, mein Sohn erhielt heute am 7.1. seine fristlose Kündigung. Sie kam nicht per Einschreiben, ist auch im Januar erst abgestempelt, datiert ist sie jedoch auf den 30.12. und fristlos gekündigt zum 31.12. (da endet die Probezeit) kurz zur Erklärung, mein Sohn hatte einen Verkehrsunfall Anfang Dez, beide Arme gebrochen, also krank geschrieben. Sein Chef meinte dazu noch, das soetwas eben passiert und es gut wäre das es nicht in der Saison passiert ist. Und heute aus dem Nichts ohne Ankündigung oder Gespräch die Kündigung. Jetzt meine Frage - die Kündigung zählt doch erst ab dem Tag an dem sie dem Arbeitnehmer zugeht ? Wenn sie im Januar erst abgesendet ist, dann ist sie zurückdatiert und ungültig ? Kann ein Azubi nach der Probezeit während der Krankheit gekündigt werden? Oder kann der Chef ohne sein Wissen die Probezeit verlängern ? Da fängt das Jahr doch gleich super an .. heul
4 Antworten
Ganz einfach:
War er in der Probezeit? Dann ist eine fristlose Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. § 22 Kündigung
War er aus der Probezeit raus? Dann ist es schwierig einen Azubi zu kündigen. Erhebt Kündigungsschutzklage. Insb. wenn die Kündigung auf Januar und somit nach Ende der Probezeit datiert wurde.
Nein darf er nicht
In der Probezeit kann er ihn von heute auf morgen ohne Angabe von Gründen kündigen
§22 Abs. 1 BBiG -> "(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden."
Dafür muss die Kündigung aber nicht nur in der Probezeit von einem Vertragspartner zu Papier gebracht werden, sondern auch dem anderen Vertragspartner zur Kenntnis gebracht worden sein. Und das ist hier wohl nicht der Fall, wenn die Kündigung erst NACH der Probezeit beim Azubi eingeht. Er konnte somit gar nicht in der Probezeit (spätestens am letzten Tag!) davon Kenntnis erlangen! Und da das nicht einmal per Einschreiben erfolgt ist, hat das Unternehmen auch keinen Beleg darüber, wann die Kündigung zugegangen ist! (Anfängerfehler! Sowas macht man wenn es sehr eilig ist mittels Boten, der das Schreiben persönlich übergibt, die Übergabe dokumentiert und sich den Empfang mit Ort/Datum bestätigen lässt. Wurde hier versäumt.)
Die fristlose Kündigung wird vor keinem Arbeitsgericht Bestand haben, wenn man ihr widerspricht.
die Kündigung zählt doch erst ab dem Tag an dem sie dem Arbeitnehmer zugeht ?
Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer/Azubi von der Kündigung nachweislich hätte Kenntnis nehmen können. Und das ist wie oben geschrieben nicht innerhalb der Probezeit erfolgt.
Die Frage ist nur, ob man dagegen vorgehen sollte, um die Stelle weiterhin auszuüben. Das Klima wird in den seltensten Fällen so sein, dass sich ein Azubi dort wohlfühlen wird.
Ich würde darüber nachdenken, das Ganze mit der zuständigen Kammer zu besprechen und ggfs. sogar einen Anwalt hinzu zu ziehen. Die Kammer kann durchaus dabei helfen, einen anderen Ausbildungsbetrieb zu finden - die kennen ja alle Ausbildungsbetriebe in ihrem Zuständigkeitsbereich. Und im schlimmsten Fall -> Anwalt und Arbeitsgericht.
Also darf er ihn nicht kündigen . Die Krankheit selbst ist kein Grund für eine Kündigung. Er hat sich sonst ja nichts zu Schulden kommen lassen.
nach dem was dort steht ja für alles weitere werdet ihr euch einen Anwalt für Arbeitsrecht nehmen müssen.
Wir wissen jetzt das die Probezeit ab 1.8. nach 3 Monaten abgelaufen war. Also kann er es definitiv nicht einfach fristlos kündigen.
Eigentlich sind auch da 14 Tage einzuhalten, so kenne ich das .. 2-3 Tage sind unzulässig, aber im Jan hat er ja keine Probezeit mehr. Es steht nur in der Kündigung das er zum 31.12. fristlos gekündigt ist. Geschrieben wurde es angeblich am 30.12.