Friseur Schnittwunde mit Rasiermesser?
Kann man eigentlich rechtlich vorgehen,wenn der Friseur nicht gewollt aber dennoch entstanden ist zum Beispiel ein Schnittwunde von 1 cm ? Zum Beispiel im Bereich des Barts ? Ist ja eig Körperverletzung?? Oder was meint ihr ?
4 Antworten
ja, theoretisch hat man dann Anspruch auf Schmerzensgeld, solange der Friseur eine Pflichtverletzung begangen hat. Aber ich würd das davon abhängig machen, wie er reagiert. Wenn er sich sofort entschuldigt und es ihm leid tut, würd ich da nichts machen.
Nein das ist keine Körperverletzung da du ja eingewilligt hast
Der Friseur hat für genau solche Fälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Er wird denn Fall an die übergeben und die sagen dir dann schon ob du was zu bekommen hast bzw kannst dich dann vor Gericht mit der Versicherung streiten
nun dann ist dortiger Bart bzw Haut nicht Rasiermesserkonform
Narbe bleibt dennoch