Freunde privat tätowieren?

5 Antworten

Juristisch betrachtet handelt es sich bei einem Tattoo immer um eine Körperverletzung gemäß §223 Strafgesetzbuch (StGB) bzw. sogar um eine gefährliche Körperverletzung im Sinne von §224 StGB. Diese ist allerdings mit einer rechtskräftigen Einwilligung straffrei. Eine rechtskräftige Einwilligung setzt voraus, dass die Person gegenwärtig einwilligungsfähig ist. Dies bedeutet, dass sie die Tragweite ihrer Entscheidung vollumfänglich überblicken können muss. Eine im Zustand der Volltrunkenheit erteilte Einwilligung, wäre somit nicht rechtskräftig. Juristische Gültigkeit besitzt auch eine ausschließlich mündlich erteilte Einwilligung. Zum Zwecke der Beweisbarkeit in einem eventuell späteren Rechtsstreit, sollte diese allerdings schriftlich erteilt werden. Man sollte Aufschreiben, dass die Person sich im klaren darüber ist, dass du Anfänger bist und sie deine Übungspersonen sind und sie dementsprechend auch mit einem schlechten Ergebnis rechnen müssen und ebenfalls, dass sie sich bewusst sind, das du nicht die gleichen Hygienestandards wie in einem Tattoostudio erfüllen kannst und dementsprechend das Risiko von Infektionen und ähnlichem größer ist. Um eine Gewerbe handelt es sich unter Freunden nicht. Tattowierer ist kein Ausbildungsberuf und auch keine anerkannte Berufsbezeichnung in Deutschland.

Mfg

Morgen, 

ähm wow mit der Einverständniserklärung bist du schon mal deutlich besser vorbereitet als ich  Ich habe auch schon an echten Menschen ganz kleine Dinge gestochen – manche davon sehen grauenvoll aus >< diese Menschen waren jedoch auch Freunde und haben sich nicht niemals beschwert. Ich habe vorher ganz deutlich gesagt das dabei alles oder nix schief gehen kann ;-) 

Du brauchst in diesem Fall kein Gewerbeschein. Da ich gerade ein Piercingnebengewerbe angemeldet habe kann ich dir auch sagen das meine private Haftpflicht bis zu Summe X an Umsatz noch greift. Wenn ich also sagen wir mal theoretisch im Jahr nicht 18.000 Umsatz mit dem Piercinggewerbe mache dann würde meine private Haftpflicht im Schadensfall aufkommen. 

Wenn wir das Thema Versicherungen realistisch betrachten dann unterschreibt der Kunde mit der Einverständniserklärung fast seinen Tot. Das soll nicht böse klingen aber es gibt Vorlagen die 99,99% der Schäden ausschließen. Der Kunde ist in der Nachweißpflicht. In meinem Fall steche ich das Piercing, mache alles sauber wenn nix mehr nachblutet verabschiede ich den Kunden. Wenn dieser dann nach 14 Tagen kommt und sagt ich blute seit 14 Tagen, das ist alles entzündet -> das ist alles deine Schuld… was denkst du was da passiert? Geschäft wird geschädigt aber an welche Stelle kann man mir da Vorhaltungen machen? Natürlich ist es so, dass die Hygiene eingehalten werden muss und ich den Kunden nicht neben dem Katzenklo steche (um es mal zu übertreiben). Aber wenn der Kunde mit dem frischen Piercing direkt ins Freibad geht, dass im besten Fall noch in der Storry teilt selbst Schuld. Ich würde natürlich dem Kunden versuchen zu helfen aber da braucht mir keiner mit Geld zurück kommen. 

Auf jeden Fall viel Erfolg  

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lasse Dir von Deinen "Freunden" papierschriftlich bestätigen, daß sie das alles freiwillig tun.

stvan633 
Fragesteller
 29.02.2024, 07:59

Das sowieso. Wenn keine Einverständniserklärung unterschrieben wird wird gar nichts gemacht

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Hast Du eine Haftpflichtversicherung, die evtl. Dabei entstehende Schäden abdeckt???

Mit Sicherheit nicht, also lass es unbedingt sein!

Entgegen jeglicher Schlaumeier Tips hier:

Du bekommst auch keine entsprechende Haftpflichtversicherung ohne Gewerbe und ohne Ausbildung!

Ein schriftlicher Haftungsausschluss wäre eventuell möglich, aber nicht so einfach wie hier teilweise falsch dargestellt!

Maleficent666  29.02.2024, 07:38

🤦🤦🤦

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grisu2101  29.02.2024, 07:43
@Maleficent666

Nein, Du hast keine Ahnung, darum kannst Du auch nichts vernünftiges beitragen.

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stvan633 
Fragesteller
 29.02.2024, 07:59

Wieso Haftpflichtversicherung? Einverständniserklärung Erklärung durfte doch reichen?

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grisu2101  29.02.2024, 08:02
@stvan633

Und HAFTUNGSAUSSCHLUSS!!!

Meine Güte, ihr nehmt euch zum Teil das Leben und merkt es nichtmal!! 😂😂

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Mach einfach eine Einverständniserklärung, wo drin steht "Person A stimmt dem tattoo zu" Unterschrift von Person A. Dann hast nichts zu befürchten, alle Details reinschreiben, wie das es free ist.

grisu2101  29.02.2024, 07:33

So einfach ist das definitiv nicht!

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grisu2101  29.02.2024, 07:35
@TheMordred

Nein. Person A stimmt dem Tatto zu- und dann ????

Wo ist denn der Haftungsausschluss??? 😂😂😂😂

Ne ne....

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TheMordred  29.02.2024, 07:38
@grisu2101

Scheinbar hast du keine Ahnung von Verträgen. Ein Vertrag ist gültig wenn es 2 Willenserklärungen gibt. Die eine wäre, ich mache das Tattoo gegen kein Geld, Er als Tätowierer. Die andere ist ich will das Tattoo, gegen kein Geld, Person A. Beide Parteien stimmen so zu, natürlich mit Unterschrift.

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grisu2101  29.02.2024, 07:41
@TheMordred

Also ich sage mach mir ein Tattoo. Geht was schief, z.b. durch mangelhafte Hygiene oder so, ist der Tättowierer raus?

Mitnichten.

Ich empfehle Dir unbedingt mal, Dich mit Vertragsrecht auseinanderzusetzen!!

So einfach wie von Dir oben geschrieben, und dann noch ohne Haftungsausschluss, das vergiss mal schnell.

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TheMordred  29.02.2024, 07:44
@grisu2101

Es kommt drauf an, ob fahrlässig gehandelt wurde. Sollte ich mit dir das Tattoo in der Kläranlage machen, was das grob fahrlässig wäre, wäre der Vertrag eher schwierig

Unter normalen Umständen ist das nicht geben und deine eig. Schuld, weil du die riesigen im normalen Fall kennst, bzw. muss du aufgeklärt sein.

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grisu2101  29.02.2024, 07:45
@TheMordred

Logo, und trotzdem reicht Dein Zettel bei weitem nicht aus um eine Haftung auszuschließen!

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TheMordred  29.02.2024, 07:49
@grisu2101

Außerdem ist Tätowierer eine Körperverletzung, weshalb man IMMER eine Einverständniserklärung braucht und das reicht, weil du den "Schäden" am Körper zustimmst.

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TheMordred  29.02.2024, 07:52
@grisu2101

Die Standards halt, wo, wann, wer, alles was zu einem Vertag nach HGB gehört.

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grisu2101  29.02.2024, 07:53
@TheMordred

Das sowieso! Aber hast Du eine Ausbildung, ist die gefordert? Ich denke mal ja!!

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grisu2101  29.02.2024, 07:55
@TheMordred

Ok. Wenn, dann achte darauf dass der Vertrag rechtssicher ist !!

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TheMordred  29.02.2024, 07:57
@grisu2101

Warum ich, dass musst du eher dem Fragesteller sagen und nicht mir.

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Maleficent666  29.02.2024, 07:40

Es geht ums gewerbe und nicht um einverständnis 🤷

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TheMordred  29.02.2024, 07:42
@Maleficent666

Dem Typen aber nicht. Gewerbe braucht man nicht, weil man es nicht beruflich macht. Es geht darum, wenn Person aufeinmal ankommt mit, "so wollte ich das nicht", weil dann kann er sagen, hier schwarz auf weiß, wollte er so.

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