Freudenberg werksärzliche eignungsuntersuchung?

1 Antwort

Wie es speziell bei Freudenberg aussieht kann ich nicht sagen. Das sind die allgemeinverbindlichen Regeln:

"Die Erforderlichkeit und der Umfang von Einstellungsuntersuchungen kann mittels tätigkeitsspezifischer Gefährdungsbeurteilung bestimmt werden. Als Rechtsgrundlage für eine solche Untersuchung ist die Gefährdungsbeurteilung alleine nicht ausreichend. Außerdem sind die Grenzen des Fragestellungsrechts im Bundesdatenschutzgesetz und das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu beachten. Bewerber sind über die Untersuchung und deren Zweck aufzuklären. Zur Teilnahme an der Einstellungsuntersuchung können die Bewerber nicht gezwungen werden, jedoch unterliegt die Entscheidung zur Einstellung dem Arbeitgeber."

https://www.bfga.de/infothek/bfga-newsletter-arbeitsschutz/arbeitsmedizinische-vorsorge-und-eignungsuntersuchungen/