Fragen zur Praktikumsbescheinigung ?
Hallo ihr Lieben,
ich habe vor kurzem mein Praktikum vorzeitig beendet und habe nach etlicher Verzögerung (erst nach 4 Wochen und auf Verlangen) meine Bescheinigung per Mail als pdf-Datei bekommen. Auf dieser ist mir jedoch aufgefallen, dass meine alte Adresse eingetragen wurde vom Arbeitgeber (bin nach dem Vertragsschluss umgezogen zu meinen Eltern, aber Arbeitgeber war informiert; auch auf den Lohnzetteln stand danach immer die richtige neue Adresse). Muss er das ändern, oder ist das nicht schlimm? Dann noch die Frage, ob ich pdf-Datei ausdrucken kann und zum Arbeitsamt schicken kann, die pdf-Datei dem Arbeitsamt zusenden soll oder ob ich aus Gründen der Urkundenfälschung die Bescheinigung vom Arbeitgeber auch noch schriftlich zugesendet brauche. Damit in Verbindung die Frage, ob ich die Kundennummer vom Arbeitsamt selber eintragen kann oder das Arbeitsamt das macht nach Zusendung ( möchte die Nummer meinem Arbeitgeber eigt. eher ungern geben).
Muss ich, wenn das Praktikum im Lebenslauf nicht veröffentlicht wurde, überhaupt eine Arbeitsbescheinigung hinschicken? Frage ist die wenn ich iwann in ferner Zukunft (nicht in den nächsten Monaten) Arbeitslosengeld beantragen möchte diese Bescheinigung brauche (wohne Grad wieder bei den Eltern und bin noch unter 25)?
Danke schonmal im Voraus! :)
Es fehlen mir Details zum genauen Antworten:
Warum hast du vorzeitig das Praktikum beendet?
Was hast du bisher gemacht, Schule, Ausbildung, Arbeit?
Wie kommst du auf das Arbeitsamt?
Ich habe es wegen Krankheit beendet. Vor dem Praktikum (das im Juni angefangen hat und im August beendet wurde) habe ich bis März studiert. Dazwischen war ich auf Arbeitssuche.
Also auf ärztlichen Rat mit Attest?
Ja genau, ich hab vom Arzt ein Attest für zwei Wochen bekommen und hatte dann mit meinem Chef einen Aufhebungsvertrag vereinbart. Praktikum hätte nach Attest noch 2 Wochen gedauert
2 Antworten
Also ich würde nach möglichgkeit ein korregierter Bericht mit richtiger Adresse anfragen.
Wenn das Arbeitsamt bzw. Sachbearbeiter*in die Bescheinigung benötigt, reicht es als EMail zu senden.
Also du darfst nur kündigen auf ärztlichen Rat = Attest.
Attest ist KEINE KRANKMELDUNG!!!
Aufhebungsvertrag=Eigenkündigung gleichgestellt beim Arbeitsamt = 3-monatige Sperre, solltest du jetzt sofort ALG I beantragen und arbeitslos sein. Ansonsten ist es völlig egal.
Die aktuelle Adresse ist wichtig und muss von deinem Arbeitgeber auch geändert werden, schreib einfach eine freundliche E-Mail mit der Bitte um Korrektur.
Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden😉