Frage zu Mieterselbstauskunft?
Ich musste mal eine Mieterselbstauskunft ausfüllen, die wollten auch die Daten der aktuellen Vermieter haben. Meine Frage wäre, ob es tatsächlich so ist, dass dort angerufen wird, um sich zu erkundigen, wie das Verhältnis ist, vor allem ob immer Miete gezahlt wurde?
LG
6 Stimmen
4 Antworten
Das wäre rechtlich garnicht möglich, da dein Exvermieter solche Auskünfte am Telefon garnicht geben dürfte und sich damit strafbar macht. Er kann DIR eine Bescheinigung ausstellen in der er dir bestätigt, dass du deine Miete regelmäßig und pünktlich (oder auch nicht pünktlich) bezahlt hast. Das kannst du dann selbstverständlich dem neuen Vermieter aushändigen
Kann ich mir kaum vorstellen.
Selbst wenn, der andere Vermieter dürfte (streng genommen) solche Infos gar nicht weiter geben (Datenschutz)
Eigentlich ist das nicht üblich und rechtlich auch nicht haltbar (Datenschutz). Da kann ja jeder anrufen.
Üblich ist die Nachfrage nach einer "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung", die Dir der bisherige Vermieter auf Deinen Wunsch hin ausstellt.
https://ratgeber.immowelt.de/a/mietschuldenfreiheitsbescheinigung-ueblich-aber-nicht-erzwingbar.html
Meine derzeitige Wohnungsgesellschaft wollte eine Ver - mieterauskunft meines bisherigen Vermieters aus der alles hervorging. So ersparten sie sich lästiges Nachfragen.
Ich wüsste auch nicht,wie so was ablaufen sollte, am Telefon: Guten Tag Herr Müller! Mir liegt eine Bewerbung Ihrer Mieterin für eine Wohnung in Frankfurt vor. Wie war ihre Mieterin denn so? Gab es Probleme und hat sie immer pünktlich ihre Miete gezahlt? Oder wie muss man sich das vorstellen?