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Die Beleidigung: alles rund um die verletzenden Worte
Mistkerl, Idiot, Dummkopf: Beleidigende Worte gegenüber einer anderen Person sind nicht nur äusserst unhöflich und verletzend, sondern mitunter auch strafbar. Vor allem dann, wenn die ungehobelten Kraftausdrücke den privaten Rahmen verlassen, kann es für den "Rüpel" schnell teuer werden. Die Beleidigung beziehungsweise die Beschimpfung ist als Straftat sogar im Schweizerischen Strafgesetzbuch verankert. Was genau ist eine Beleidigung eigentlich? Und in welchen Fällen ist sie strafbar? Was passiert bei einer Beleidigung am Arbeitsplatz oder im Strassenverkehr? In unserem Vergleichsportal erfährst du alle wichtigen Fakten, die du über die Beleidigung wissen musst.
Was ist eine Beleidigung?
Unter einer Beleidigung wird eine Äusserung verstanden, die die Nicht- beziehungsweise Missachtung einer anderen Person beinhaltet und deren Ehre verletzt. Aus diesem Grund gehört die Beleidigung auch zu den sogenannten Ehrverletzungen. Im Schweizerischen Strafgesetzbuch ist die Beleidigung (unter Artikel 177) als Beschimpfung zu finden. Definiert ist sie darin als Angriff auf die Ehre in "Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätigkeiten". Anders als bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl, bei dem ein objektiver Tatbestand vorliegt, ist eine Beleidigung immer auch eine subjektive Wahrnehmung – die Unterschiede zwischen einer Meinungsäusserung und tatsächlicher Beleidigung sind daher nicht immer eindeutig.
Ist eine Beleidigung strafbar und wann kommt sie vor Gericht?
Grundsätzlich kann eine Beleidigung, wenn sie eindeutig die freie Meinungsäusserung überschreitet, strafbar sein. Das Strafgesetz sieht dafür eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen vor. Von einer Strafe wird abgesehen, wenn der Beleidigte dem Täter offenkundig Anlass für die Beleidigung gegeben hat. Genauso verhält es sich, wenn die Beschimpfung unmittelbar erwidert wurde. Im Vergleich: In Deutschland ist für eine Beleidigung ein deutlich höheres Strafmass vorgesehen. Nach §185 des Strafgesetzbuches wird sie „mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Eine Beleidigung landet immer dann vor Gericht, wenn der Beleidigte die Beschimpfung nicht einfach hinnimmt, sondern mit rechtlichen Schritten gegen den Täter vorgeht. Ob es zu einer Verurteilung kommt, entscheidet das Gericht im individuellen Fall.
Was passiert bei einer Beleidigung im Strassenverkehr?
Beleidigungen kommen besonders häufig im Strassenverkehr vor. Schnell kochen die Gefühle über, wenn ein anderer Autofahrer zu langsam fährt, drängelt oder einem den Parkplatz wegschnappt. Kommt es dann noch zu Schäden, ist die Aufregung besonders gross. Betroffen sind häufig auch Polizisten, die im Strassenverkehr, zum Beispiel beim Ausstellen von Strafmandaten, wüste Beschimpfungen zu hören bekommen. Wer sich die Beschimpfung im Strassenverkehr nicht gefallen lassen möchte, kann Strafanzeige stellen und den Täter vor Gericht zur Verantwortung ziehen. Während das einfache Zunge Herausstrecken im Strafmass noch vergleichsweise günstig ist, wird es vor allem beim "Stinkefinger" für den Täter richtig teuer.
Was bedeutet Beleidigung am Arbeitsplatz?
Besonders unangenehm wird es bei Beleidigungen am Arbeitsplatz, wenn Kollegen oder sogar der Chef selbst seine Missachtung mit verletzenden Worten allzu deutlich zum Ausdruck bringt. Handelt es sich nicht nur um ein einmaliges Ereignis, sondern um sich regelmässig wiederholende Ehrverletzungen der eigenen Persönlichkeit, ist die Rede von Mobbing am Arbeitsplatz. Ein Schutz vor Mobbing ist im Schweizerischen Obliegenheitsrecht mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer festgehalten.
Worin besteht der Unterschied zwischen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung?
Bei Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung handelt es sich allesamt um strafbare Handlungen gegen die persönliche Ehre. Sie sind wie folgt zu unterscheiden:
Beleidigung oder Beschimpfung: die Äusserung eines herabwürdigenden Werturteils direkt gegenüber der betroffenen Person
üble Nachrede: die Äusserung eines ehrverletzenden, nicht belegten oder bewiesenen Werturteils über eine Person gegenüber Dritten
Verleumdung: die Äusserung eines ehrverletzenden, offensichtlich falschen Werturteils über eine Person gegenüber Dritten
Wann verjährt die strafbare Verletzung gegen die Ehre?
Die Beleidigung sowie jede weitere Verletzung gegen die Ehre verjährt gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch nach vier Jahren.
In welchen Fällen ist eine Beleidigung nicht strafbar?
Nicht jede unhöfliche Aussage ist sofort eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne. Wie bereits erläutert, ist der Unterschied zu einer Meinungsäusserung nicht immer eindeutig, im Zweifel muss ein Gericht entscheiden. Dennoch gibt es Fälle von Beleidigungen, die nicht als strafbar gelten. Das sind unter anderem:
Unhöflichkeit: Die andere Person, zum Beispiel ein Arbeitskollege, ein Kunde oder Verkäufer, grüsst nicht oder spricht in einem ruppigen Ton.
Beleidigungen im Familienkreis: Innerhalb der eigenen Familie sind Kraftausdrücke erlaubt und nicht strafbar.
Konfrontation mit Tatsachen: Wer einer anderen Person zum Beispiel ein schlechtes Benehmen mit neutralen Worten vorwirft, beleidigt sie nicht.
Selbstgespräche: Hört jemand mit, wie eine andere Person bei einem Selbstgespräch verletzende Worte äussert, liegt keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinn vor. Es ist davon auszugehen, dass nicht beabsichtigt war, dass die andere Person das Gesagte mitbekommt.
Beleidigung eines Kollektivs: Wer eine allgemeine Beleidigung gegen eine bestimmte Personengruppe, wie Polizisten oder Politiker, ausspricht, muss nicht mit einer Strafverfolgung rechnen.

Fazit: Eine Beleidigung bedeutet, daß die Ehre der Person verletzt wird und sich angegriffen fühlt.

Quelle: anwaltvergleich.ch

Im deutschen Gesetz wird als Beleidigung bezeichnet, was dazu geeignet ist, die Würde des Gegenüber herabzusetzen.

Das ist eben alles leider sehr subjektiv. Anzeigen kann man theoretisch selbst so Aussagen wie: "ich kann deine Visage nicht mehr sehen"

In solchen Fällen würde dann allerdings wahrscheinlich keine großartige Sanktion erfolgen. Versprechen kann ich es nicht. Es sind auch schon Leute mit einer saftigen Geldbuße belegt worden, die einen Agrarökonomen "Dreckiger Bauer" genannt hat.

Ich persönlich fand das nun alles andere als schlimm. Bauer, das ist m.E. ein umgangssprachlicher Begriff für den Landwirt und beim Arbeiten, da wird man eben auch mal dreckig. Aber der betroffene scheint es anders gesehen zu haben, was ich ebenfalls verstehen kann, denn wenn so ein Schnösel, der nie im Leben auch nur einen Cent mit ehrlicher Arbeit verdient zu haben scheint, so etwas sagt, dann wertet er auch irgendwie das was der Landwirt macht deutlich ab.

Ich glaube es kommt ehr auf dem Kontext an als auf das Wort. Hund ist keine Beleidigung, es beschreibt ein Tier. Aber wenn ich das zu meinem Nachbar sage weil ich sauer auf ihn bin, und er sich dadurch gekränkt fühlt, dann ist das Wort eine Beleidigung

Das ist nicht sooo easy wie man sich das vorstellt.

Denn, wenn man bspw das N Wort nimmt, ist dieses unter Dunkelhäutigen (häufiger mit niedrigerem Bildungsniveau) eine normalisierte Bezeichnung und ist in dem Kontext nicht als Schimpfwort zu werten.

Verwendet das ein Helhäutiger gegenüber einem unbekannten Dunkelhäutigen ist das dagegen eine mehr als grenzwertige Beleidigung und Rassismus.

Von daher gilt es abzuwägen. So ist es aber häufiger. Denn es gilt bei der Aussage nicht, wie der Gesagte es meint, sondern wie es der Hörende aufnimmt.