(Frage unten , ist zu lang )?

2 Antworten

In medizinischen Berufen ist es nicht unüblich, dass man ein Arbeitsverbot durch den Arbeitgeber ausgesprochen bekommt. Das liegt daran, wenn die Tätigkeiten der regulären Arbeit mit Kontakt zu potentiell kontaminiertem Material, z.b. Blut, oder Kontakt mit gesundheitsschädlichen Stoffen oder Strahlungen verbunden sind. Während des Arbeitsverbotes wird das reguläre Gehalt durch den Arbeitgeber weiter gezahlt.

Ein Beispiel: eine Assistenzärztin in der Anästhesie, die ständig mit narkosegasen und natürlich mit dem Blut von Patienten in Kontakt kommen kann, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Arbeitsverbot erhalten. Eine Assistenzärztin der Inneren Medizin, die in der normalen Sprechstunde kein Blut abnehmen muss, keine Röntgenstrahlung oder sonstigen gesundheitsgefährdenden Risiken ausgesetzt ist, kann ihre Arbeit möglicherweise fortsetzen.

Kurz vor sowie kurz nach der Entbindung gilt die gesetzliche Regelung zum Mutterschutz, in dieser Zeit darf die werdende Mutter auf keinen Fall arbeiten.

Nach Ende des Mutterschutzes steht es der Mutter frei, wieder zu arbeiten. Meines Erachtens nach sind das nur sechs Wochen nach Entbindung, geht also relativ schnell. Die Elternzeit ist nicht verpflichtend zu nehmen. Wenn ein Elternteil die Elternzeit in Anspruch nimmt, bekommt dieser Elternteil dann Elterngeld und zwar nicht vom jeweiligen Arbeitgeber, sondern vom Steuerzahler.

Woher ich das weiß:Recherche

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen.

Wie jede andere Arbeitnehmerin kann (muss aber nicht) auch eine Assistenzärztin Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss der Arbeitgeber sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit muss sie nicht arbeiten und erhält keinen Lohn.

Zum Ausgleich kann zum Beispiel Elterngeld beantragt werden.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme