Frage an Stadtmitarbeiter, die Waren beschaffen?
Sehr spezielle Frage an Menschen, die tatsächlich bei einer Stadt arbeiten und dort für die Beschaffung von zum Beispiel Möbeln zuständig sind. Ist beim Kauf von, sagen wir Gartentischen, für eine öffentliche Stelle (Museum, Schule etc.) unter einem Wert von 10.000€ , das Erbringen von 3 Vergleichsangeboten notwendig ?
willst etwas der kommune verkaufen ?
Nein. Die Frage ergab sich aus einem anderen Kontext.
2 Antworten
Schau mal nach den Stichworten "öffentliche Ausschreibung":
Wann muss eine Ausschreibung öffentlich sein?
Öffentliche Auftraggeber unterliegen einer grundsätzlichen Ausschreibungspflicht. Das bedeutet, dass alle geplanten Güter- und Produkt- sowie Dienstleistungsbeschaffungen publiziert werden müssen. Dies gilt zunächst ab einem Netto-Auftragswert von 209.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen und 5.225.000 Mio.
Was die Details angeht: Such nach "UVgO". U.a. hängt's davon ab, ob für die Warengruppe ein Rahmenvertrag besteht. Wenn nicht: IIRC bei >1kEUR 3 Angebote außer es greift ein Sonderfall wie extrem günstiges Angebot, Erweiterung einer bestehenden Sachen, man kann nachweisen dass es nur diesen einen Anbieter gibt, blablabla. Und IIRC ab 25kEUR muss es sogar ausgeschrieben werden.
notting