Frage 1 von 2. Zu wenig Arbeit im Minijob und nun?
Ich grüße euch und danke gleich für kompetente Antworten, online bin ich bisher nicht fündig geworden.
Ich habe einen Minijob und werde nicht ausreichend eingesetzt, entgegen der mündlichen Zusagen.
Als Laie meine ich, dass der AG hier vertragsbrüchig wird, was kann ich machen?
Entsprechende Verfügbarkeit ist dem AG angeboten.
Danke
3 Antworten
Als Laie meine ich, dass der AG hier vertragsbrüchig wird
Nicht wirklich. Ein Anspruch auf Beschäftigung besteht nicht, nur ein Anspruch auf Vergütung. Rechtlich betrachtet handelt es sich wenn der AG die vereinbarte Arbeitsleistung nicht abruft, um Annahmeverzug.
Wenn du möchtest, erkundige dich beim Bürgertelefon des BMAS - dort gibt es eine Leitung "Teilzeit und Minijobs" (030 221 911 005) und eine Leitung "Arbeitsrecht" (030 221 911 004).
Mündliche Vereinbarungen sind zwar gültig aber schwer nachzuweisen.
Effektiv ist also eher relevant, was schriftlich festgehalten wurde, hier insbesondere die vereinbarten Mindeststunden. Gibt es im Vertrag dazu keine Aussage, dann gilt:
"Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart." § 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG
Der Minijob ist dann kein Minijob mehr, sondern muss versteuert werden etc.
Really?
Oh, interessant, kann aber bei einem Minijob nicht passen, denn Mindestlohn x Stunden übersteigt ja die Verdienstgrenze.